Das Glarnerland soll ein Konzept zur Artenvielfalt erhalten
Wie der Regierungsrat mitteilt, präsentierte er im Juni seine Vorschläge zur Umsetzung des Memorialsantrags «Biodiversität im Kanton Glarus». Die Vernehmlassung dazu ist nun abgeschlossen, womit die Vorlage dem Landrat zur Beratung zuhanden der Landsgemeinde vorgelegt werden kann. Sie sei im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag nur leicht angepasst worden, schreibt die Regierung. An der Vernehmlassung beteiligten sich neben Gemeinden und Parteien auch Umweltverbände, der Bauernverband, der Jagdverein oder die Handelskammer. Sie befürworten die Vorlage laut Regierungsrat grundsätzlich. Nach dem Schaffen der gesetzlichen Grundlagen dafür soll die Regierung ein Gesamtkonzept für eine Biodiversitätsstrategie erarbeiten, das mit den Vorgaben des Bundes übereinstimmt. Die Strategie enthält die Ziele des Kantons zur Biodiversität, die Massnahmen zum Erreichen der Ziele, die Kosten dafür und einen Zeitplan.
Über die Umsetzung der Massnahmen und den finanziellen Konsequenzen daraus soll später befunden werden. Beim Erarbeiten des Konzepts könne das gewünschte Tempo allerdings nicht eingehalten werden: «Die Fertigstellung einer Strategie schon 2021 wird von der Regierung als unrealistisch bezeichnet.»
Ein neuer «Umweltschutz»
Unter anderem sollen zwei Textpassagen im Natur- und Heimatschutzgesetz geändert werden. So soll der Begriff «Umweltschutz» gestrichen werden, weil er heute enger definiert wird als in den 1970er-Jahren, als das kantonale Natur- und Heimatschutzgesetz erarbeitet wurde. Weiter sollen die bisherigen Begriffe «freilebende Tiere» und «wildwachsende Pflanzen» durch «einheimische Tiere und Pflanzen» ersetzt werden, um eingeschleppte Pflanzen und Tiere auszuschliessen. Im Zweckartikel des Gesetzes wird zudem das Thema Biodiversität aufgenommen. Der Schutz, die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität werden als Grundsatz des kantonalen Handelns im Naturschutzbereich aufgeführt. In der neuen Bestimmung wird auch festgelegt, dass der Regierungsrat eine Biodiversitätsstrategie erarbeitet. Gemeinden und Interessenverbände werden vor dem Beschluss der Strategie angehört. Ihr Ausmass bestimmt der Bedarf an nötigen Massnahmen. Ein Teil der bisherigen Naturschutzbeiträge, beispielsweise für die Bewirtschaftung von Landwirtschaftsflächen, dienen auch zur Verbesserung der Biodiversität und werden in den künftigen Ausgaben berücksichtigt. (mitg)