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Schweiz und Welt

Das erste Bündner Kulturförderungskonzept steht

Südostschweiz
06.02.2020, 11:37 Uhr
gestern um 16:30 Uhr

Wie soll die Kultur in Graubünden in Zukunft gefördert, gepflegt und vermittelt werden? Diese Fragen beantwortet zum ersten Mal ein Papier: Das erste Kulturförderungskonzept für den Kanton Graubünden. Es legt die Ziele und Schwerpunkte der kantonalen Kulturpolitik für die Jahre 2021 bis 2024 fest und formuliert ausserdem die Massnahmen, mit denen diese erreicht werden sollen.

Die Bündner Regierung hat nun die Botschaft zum Kulturförderungskonzept zuhanden des Grossen Rats verabschiedet, wie es in einer Mitteilung heisst. Das Bündner Parlament wird in der Aprilsession darüber befinden.

Das Bündner Kantonsparlament

Drei Hauptförderpunkte

Bei der zukünftigen Kulturförderung setzt der Kanton laut Botschaft auf drei Schwerpunkte. Beim ersten Punkt möchte er «die kulturelle Teilhabe aller Bevölkerungskreise» stärken. Die Bündner Kultur soll also möglichst allen Kreisen der Bevölkerung zugänglich gemacht werden – unabhängig von Herkunft, Bildungsstand und Geschlecht. Vor allem auch Kindern und Jugendlichen.

In einem weiteren Punkt will der Kanton die sprachliche und regionale Vielfalt im Kulturschaffen stärken. Dies unter anderem auch, weil ein vitales Kulturleben regionale und dezentrale Lebensräume attraktiver mache, heisst es. Es wirke der Abwanderung entgegen und ziehe Zuwanderer an.

In einem dritten Punkt möchte der Kanton Graubünden die Produktionsbedingungen für das Kulturschaffen fördern. Handlungsbedarf besteht laut Botschaft bei der Planungssicherheit für Künstler und Institutionen, bei der Finanzierung notwendiger Infrastruktur und bei der Strukturierung der Förderung des Filmschaffens.

Alles in allem ist die Auslegeordnung in der Botschaft ausführlich und detailliert ausgefallen. Dies, weil bislang keine Jahresberichte zur Kulturförderung im Kanton vorlagen, wie es heisst. Die erarbeitete Dokumentation findet sich zusammengefasst im Botschaftstext, der hier abrufbar ist.

Seit Jahren in der Mache

Das Kulturförderungskonzept wurde im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes erarbeitet. 2017 hat der Grosse Rat das neue Gesetz verabschiedet, das den Zweck und die Ziele der kantonalen Kulturpolitik formuliert. Im Januar vor zwei Jahren ist es in Kraft getreten. Es hält fest, dass der Grosse Rat auf Antrag der Regierung alle vier Jahre das umfassende Konzept beschliesst. Das erste liegt nun vor.

Erarbeitet wurde es unter Einbezug der kulturellen Organisationen Graubündens und der Kulturkommission von Frühling 2018 bis Spätherbst 2019. (rac)

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