Coronavirus: Massnahmen zeigen Wirkung
Die Situation in Graubünden könne derzeit als stabil bezeichnet werden, schreibt der Kanton Graubünden in einer Mitteilung. Aktuell befinden sich in Graubünden 19 Personen in Isolation und 49 Personen in Quarantäne. In Spitalpflege ist momentan niemand.
Diese stabile Situation sei auf das Contact Tracing sowie die verschärften Kontrollen der Schutzkonzepte zurückzuführen. Auch hätten die Betreiber von öffentlichen Einrichtungen oder Veranstalter weiterhin die Richtigkeit der angegebenen Daten zu überprüfen.
Gute Erfahrungen macht das Gesundheitsamt auch in Bezug auf die Einhaltung der Melde- und Quarantänepflicht bei einreisenden Personen aus Risikoländern. Bisher hätten sich über 700 Personen bei der Meldestelle gemeldet, heisst es. Vorwiegend aus den Ländern Bosnien Herzegowina, Kosovo, Serbien, USA und Schweden.
Schutzkonzepte werden von den Gemeinden kontrolliert
Die Kontrolle und Durchsetzung der Schutzkonzepte obliegen weiterhin den Gemeinden. Diese melden die durchgeführten Kontrollen wöchentlich dem Kanton. Das Vollzugsmonitoring der letzten zwei Wochen zeige grundsätzlich eine gute Umsetzung durch Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie durch Organisatoren von Veranstaltungen, schreibt die Regierung. Beim Gesundheitsamt wurden in den letzten zwei Wochen rund 900 Kontrollen registriert. Mängel wurden vorwiegend bei der Durchsetzung der Abstandsregel festgestellt.
Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen mit Symptomen bleiben zuhause
Das neue Schul- beziehungsweise Lehrjahr beginnt im Kanton Graubünden in allen Bildungseinrichtungen regulär mit Präsenzunterricht. Aufgrund der Einschätzung der aktuellen Lage führt der Kanton Graubünden zum Schulbeginn keine Maskentragepflicht an den Schulen ein. Allerdings können Bildungseinrichtungen weitergehende Massnahmen bestimmen, zum Beispiel Maskenpflicht in Unterrichtsettings, wenn es die epidemiologische Situation erfordert oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sagt der Kanton. Die Kompetenz und Verantwortung für die Einführung einer Maskentragpflicht liege bei der jeweiligen Leitung der Bildungsinstitution, heisst es weiter. (mas)
Allgemein gilt: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen und weitere Mitarbeitende der Schule mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und / oder Fehlen des Geruchs- und / oder Geschmackssinns bleiben zu Hause. Sie sind aufgefordert, die Hausärztin oder den Hausarzt respektive das zuständige Regionalspital zu kontaktieren. Diese Stellen klären ab, ob auf Covid-19 getestet werden soll.