Coronavirus: Jetzt werden die Regeln für Anlässe verschärft
Händewaschen, Abstand halten und die Hygieneregeln auch beim Husten und Niesen einhalten. Das sind die Empfehlungen, die im Alltag jedes einzelnen genauso gelten wie für private oder öffentliche Anlässe mit weniger als 150 Personen. Nur diese dürfen noch wie bisher einfach durchgeführt werden. Nach wie vor verboten sind seit dem 28. Februar in der ganzen Schweiz Veranstaltungen, wenn insgesamt über 1000 Besucherinnen, Besucher und Akteure erwartet werden. Und neu gilt im Glarnerland nun eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Personen. Das kann zum Beispiel für Konzerte, Theater-, Kinovorführungen, Parties, Sportveranstaltungen oder Dorffeste gelten. Aber auch Gottesdienste, Firmenanlässe oder Tage der offenen Tür können meldepflichtig sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob etwas drinnen oder im Freien stattfindet.
Risikogruppen ausschliessen
Gemeldet werden müssen die Anlässe dem Kanton, mit dem das Risiko gemeinsam abgeschätzt wird. Erlaubt werden die Anlässe, wenn:
- besonders gefährdeten Personen von der Teilnahme abgeraten wird;
- der Veranstalter am Anlass auf die Hygienemassnahmen hinweist;
- er kranke Personen oder solche, die sich krank fühlen, zum Verlassen des Anlasses auffordert.
Als besonders gefährdet gelten über 65-Jährige und Leute mit Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf- und chronischen Atemwegserkrankungen. Von der Teilnahme abraten muss der Veranstalter auch Personen, denen Therapien verordnet wurden, die das Immunsystem schwächen, weil sie zum Beispiel an Krebs leiden.
Am Anlass muss zudem auf die allgemeinen Empfehlungen zum Schutz vor einer Ansteckung verwiesen werden – mit den offiziellen Flyern des Bundesamtes für Gesundheit, die gut sichtbar aufgehängt werden. Oder mit mündlichen Durchsagen, wie in der gestrigen Medienmitteilung aus dem Glarner Departement Finanzen und Gesundheit als weiteres Beispiel aufgezählt wird.