Churerin soll mit 1,60 Franken pro Tag auskommen
Aufgrund der aktuellen Coronakrise mussten viele Selbstständige in den letzten Wochen ihr Unternehmen schliessen. Damit die Betroffenen trotz fehlender Einnahmen über die Runden kommen, werden sie mit Tagessätzen nach Erwerbseratzordnung entschädigt. Auch Carmen Cavegn, Inhaberin der Buchhandlung Karlihof in Chur, beansprucht die Corona-Entschädigung, wie die Wochenzeitung (WOZ) berichtet. Sie erhält 1.60 Franken mal 15 Tage – minus 1.25 Franken Abzug für die AHV. Sprich, pro Monat werden ihr 22 Franken und 75 Rappen ausbezahlt.
Cavegn sagt selbst, sie habe nicht viel erwartet, jedoch sei sie auf dieses läppische Trinkgeld nicht gefasst gewesen. Daher glaubte sie zuerst an ein Missverständnis. Nach einem Anruf bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Graubünden kam jedoch heraus, dass alles korrekt berechnet wurde. Carmen Cavegn soll also mit 1,60 Franken pro Tag auskommen. Das kann die Inhaberin der Buchhandlung nicht nachvollziehen: «Wie soll das gehen?» Sie habe eine Wohnung, Kind, Hund und Katze, all dies koste Geld.
Ebenfalls sei sie keine Unbekannte bei der SVA. Denn bis zur Schliessung wegen des Lockdowns erhielt Cavegn monatlich um die 1200 Franken für die Betreuung ihres beeinträchtigten Praktikanten, wie es heisst. Dementsprechend müsste die SVA die Umstände und die finanzielle Lage von Cavegn gut kennen. Auf Anfrage der WOZ äussert sich die SVA Graubünden aber nicht detailliert zur Situation. Man sei eine Durchführungsstelle des Bundes und Kantons und müsse sich an Vorgaben und gesetzliche Grundlagen halten.
Keine Kulanz für Cavegn
Gemäss Erwerbsersatzordnung (EO) beträgt die Coronaentschädigung achtzig Prozent des Einkommens. Der maximale Tagessatz betrage 196 Franken, jedoch gibt es anders als im Zivil- und Militärdienst keinen minimalen Tagessatz. Das sei für Selbstständige, die ein niedriges Einkommen versteuerten, ungünstig. Im Fall von Cavegn wurde ihre Coronaentschädigung auf Basis der Steuererklärung von 2017 ausgerechnet. In diesem Jahr habe sie die Buchhandlung übernommen und mehr Geld reingesteckt als eingenommen. Auch sei ihr Einkommen in den letzten Jahren zu hoch eingeschätzt wurden. Darum habe die Treuhändlerin von Cavegn die Steuerunterlagen neu zusammengestellt und teilweise wieder eingereicht.
Auf Kulanz seitens der Behörden könne Carmen Cavegn allerdings nicht hoffen. «Wie immer bei Sozialversicherungen folgen Leistungsanspruch und Leistungsbemessung klaren, rechtlich definierten Kriterien. Kulanz hat in einer Sozialversicherung keinen Platz», so eine Sprecherin des Bundesamtes für Sozialversicherungen, gegenüber der WOZ. Auch müsste die Coronaentschädigung aufgrund der vielen Anspruchsberechtigten eine schematische Regel sein. Dieses Schematische der Behörden mache Cavegn jedoch wütend: «Die Abrechnung zu erstellen, hat die SVA mehr gekostet, als bei mir ankommt», sagt sie.
Die Arbeit geht anders weiter
Trotzdem möchte Cavegn die Hoffnung nicht verlieren. «Immerhin gehören alle Bücher wirklich mir», meint sie. Sie habe gewusst, dass sie mit der Buchhandlung nicht reich werde. Trotzdem habe sie sie übernommen und viel Zeit investiert. Sieben Tage in der Woche sei sie in der Buchhandlung. Und auch während des Lockdowns arbeitet Cavegn. Denn vom Karlihof aus koordiniert sie die Hilfsgruppe Altstadt Chur. Freiwillige kaufen für Personen aus der Risikogruppe ein. Sie sei also engagiert und kein bisschen systemkonform, betont Cavegn selbst. (paa)