Churer Stadtrat hebt Bewilligungsstop für neue 5-G-Antennen auf
Der Stadtrat unterstellte im vergangenen Mai das Churer Stadtgebiet vorsorglich einer Planungszone für den Umgang mit 5-G-Mobilfunkanlagen. Die Massnahme kam damals einem eigentlichen Bau- und Bewilligungsstopp gleich. Diese Planungszone ist nun aufgehoben, wie aus einer Mitteilung der Stadtregierung hervorgeht. Grund seien neue Bestimmungen des Bundesamtes für Umwelt, das den Kantonen und Gemeinden eine überarbeitete Vollzugshilfe zur Verfügung stelle.
Darin ist geregelt, wie die Bewilligungsbehörden mit 5-G-Antennen und der Messung der Strahlung umgehen sollen. Damit könnten das kantonale Amt für Natur und Umwelt und die städtische Baubehörde entsprechende Baugesuche einwandfrei beurteilen, so der Stadtrat weiter.
Die Stadtregierung zeigt sich gemäss Mitteilung überzeugt, so den Schutz vor Strahlung noch besser gewährleisten zu können. Die Vorgaben zum Strahlenschutz seien zudem bereits im Umweltschutzgesetz und in der dazugehörigen Verordnung bundesrechtlich abschliessend geregelt. Es seien deshalb «keine weiteren Vorgaben über die Standorte der Mobilfunkanlagen notwendig». (jas)