Celerina setzt über 1,3 Millionen gegen Lärm und für Sport ein
Entlang der kantonalen Umfahrungsstrasse von Celerina soll eine Lärmschutzwand entstehen. Die Gemeindeversammlung hat am Montagabend einen Kredit von 1,34 Millionen Franken für das Projekt genehmigt, das gemeinsam mit dem Tiefbauamt realisiert werden soll. Wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt, besteht keine gesetzliche Pflicht bei der Umfahrung Lärmschutzmassnahmen zu erstellen. Untersuchungen hätten jedoch aufgezeigt, dass dadurch die Lebensqualität der Bevölkerung gesteigert und die Gemeinde für Gäste attraktiver werde.
Bei der Ausarbeitung des Projektes sei darauf geachtet worden, dass die Sicht auf das Dorf durch die Lärmschutzwand nicht beeinträchtigt werde. Geplant ist auf einer Länge von 790 Metern eine transparente Glaswand auf einem Betonsockel. Die Wand soll nicht höher als 1,80 Meter werden und aus strukturiertem Glas bestehen, damit Vögel sie erkennen. «In Bezug auf das Wild wurden mit dem zuständigen kantonalen Amt intensive Gespräche geführt», heisst es weiter. Es sei vorgesehen, die Situation mit einer Wildwarnanlage zu verbessern.
Weiterer Beschluss gefällt
Dass es den Eissportvereinen in der Region Maloja an einer zeitgemässen Infrastruktur fehlt, darüber wird bereits seit Jahren geredet. Die Oberengadiner Stimmbevölkerung will das ändern und möchte ein neues Eissportzentrum mit Eventhalle. Dafür hat sie sich an der Urnenabstimmung vom Februar ausgesprochen und die Initiative «Aufbau und Betrieb eines Eissportzentrums mit Sport- und Eventhalle in der Region Maloja» angenommen. Das deutliche Ja war der Startschuss und ein weiterer Schritt in einer jahrelangen Debatte, die nun in einem konkreten Projekt enden soll.
Ein weiterer, wenn auch kleiner, Schritt wurde nun am Montagabend an der Gemeindeversammlung von Celerina gemacht. Die anwesenden Stimmbürger haben einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Region zugestimmt, wie es in einer Mitteilung heisst.
Mit der Leistungsvereinbarung wurden nun konkrete Aufgaben von der Gemeinde an die Region übertragen:
- Evaluation eines Standortes
- Festlegung eines Standortes
- Eventuell Antrag an die Standortgemeinde betreffend Anpassung der Grundordnung
- Eventuell Anpassung des Regionalen Richtplanes
Für die durch die Region zu erbringenden Leistungen sei ein Betrag von 300‘000 Franken notwendig. Der Anteil der Gemeinde Celerina liegt bei 29‘280 Franken, wie es heisst. (rac)