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Schweiz und Welt

Candinas: BAG vernachlässigt das Rätoromanische

Südostschweiz
03.12.2020, 13:36 Uhr
12.05.2026, 16:56 Uhr

«Texte von besonderer Tragweite sowie die Unterlagen für eidgenössische Wahlen und Abstimmungen werden auch in Rätoromanisch veröffentlicht. Die Bundeskanzlei bestimmt diese Texte nach Anhörung der Standeskanzlei des Kantons Graubünden und der interessierten Bundesstellen.» Der Artikel 11 im Sprachengesetz der Schweiz ist unmissverständlich. Wichtige Informationen müssen der Bevölkerung auch in Rätoromanisch zur Verfügung gestellt werden.

Dies sei bei den Kampagnen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Eindämmung des Coronavirus nicht der Fall gewesen, findet der Bündner Nationalrat Martin Candinas. Aus diesem Grund hat Candinas eine offizielle Frage an den Bundesrat eingereicht, die abklären soll, weshalb das Rätoromanisch «nicht in angemessener und verhältnismässiger Art und Weise» berücksichtigt wurde.

Lia Rumantscha hat wiederholt nachgefragt

Wie im Dokument zur eingereichten Frage vermerkt ist, habe auch die Lia Rumantscha zweimal erfolglos beim BAG interveniert. Insbesondere die TV-Spots der BAG-Kampagne wurden dabei kritisiert. Konkret möchte Candinas vom Bundesrat nun einerseits wissen, weshalb es nicht möglich sei, die Vorgaben des Sprachengesetzes bei der Coronavirus-Kampagne des BAG einzuhalten, und andererseits wann und wie der Bundesrat dies zu ändern gedenke. (mas)

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