Bundesrat verlängert nochmals das Kurzarbeitsregime
Der Bundesrat hat sich heute Mittwoch zur Sitzung getroffen. Neben seiner Präsenz an den Olympischen Spielen oder dem Autobahnausbau ging es auch um die Bewältigung der Coronapandemie. So hat er beschlossen, die Lohngarantien in der Kurzarbeit werden nochmals zu verlängern. Für Unternehmen, die der 2G-plus-Regel unterliegen, gelten zusätzliche Erleichterungen.
Bereits Mitte Dezember hatte der Bundesrat verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus angeordnet, welche sich einschränkend auf die wirtschaftliche Tätigkeit auswirken können. Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen hat der Bundesrat am Mittwoch die Anpassung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen.
Damit wird das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung bis zum 31. März 2022 sowie die Erhöhung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate verlängert. Zudem wird für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben.
Für Betriebe, die von der 2G-plus-Pflicht betroffen sind, wird der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Personen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen wiedereingeführt. Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben demnach auch Arbeitnehmende auf Abruf mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen und Lernende.