Bundesrat erlaubt ab Anfang Oktober wieder Grossveranstaltungen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen.
Unter diesen Bedingungen sind Grossanlässe wieder erlaubt
Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Gleichzeitig trägt er mit dem vorsichtigen Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern Rechnung.
Die Event-Branche forderte im Vorfeld eine schweizweit einheitliche Regelung und Planungssicherheit auf drei Monate hinaus. (sda/jas)