Bundesrat beschliesst drastische Massnahmen gegen das Coronavirus
Die Blicke richten sich heute Mittwoch wieder nach Bern. Der Bundesrat hat über weitere Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus entschieden. So müssen ab Montag wegen des Coronavirus in der Schweiz alle Läden für Güter des nicht täglichen Gebrauchs schliessen. Zudem gilt eine generelle Homeoffice-Pflicht und an privaten Veranstaltungen dürfen noch maximal fünf Personen teilnehmen, wie die Nachrichtenagentur SDA-Keystone schreibt.
Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bis Ende Februar geschlossen.
Offen bleiben hingegen die obligatorischen Schulen. Über allfällige Schulschliessungen sowie die Öffnung und Schliessung der Skigebiete entscheiden die Kantone. Aufgehoben wird hingegen die Regelung, dass Lebensmittelläden, Tankstellenshops und Kioske am Sonntag sowie nach 19 Uhr schliessen müssen. Offen bleiben tagsüber und an Werktagen auch Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeursalons.
Mutierte Virusvariante bereitet Sorgen
Begründet werden die nun stark verschärften schweizweiten Massnahmen insbesondere mit den neuen hochansteckenden Virusvarianten, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz gelangten: Das Risiko der Ansteckungen sei bei den neuen Varianten nach ersten Schätzungen 50 bis 70 Prozent höher, heisst es. Was das bedeute, zeige sich in den Nachbarstaaten, wo die Fallzahlen sprunghaft angestiegen sind.
Zudem könne trotz der bisher getroffenen Massnahmen kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals sei nach wie vor sehr hoch.
Homeoffice wird zur Pflicht
Wie im Frühling werden nun also neben den Restaurants auch die Läden wieder geschlossen. Anders als bei der ersten Welle verschärft der Bundesrat nun jedoch auch die Vorgaben für die Arbeitgeber. Dass Angestellte möglichst im Homeoffice arbeiten sollten, war bisher immer einer Empfehlung des Bundesrats, aber keine Pflicht. Ab Montag sind die Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice anzuordnen – «wo immer möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar». Ein Anrecht auf eine Entschädigung etwa für Strom und Miete haben die Arbeitnehmenden laut Bundesrat aber nicht. Er begründet dies damit, dass es sich um eine vorübergehende Verordnung handle.