Bundesgericht stützt Engadiner Kraftwerke
Die Engadiner Kraftwerke AG (EKW) dürfen von den Konzessionsgemeinden Netzgebühren verlangen – selbst dann, wenn diese ihre Energie bei einem Drittanbieter beziehen. Dies hat das Bundesgericht als letzte Instanz in einem Grundsatzurteil festgehalten, wie die EKW gestern Abend mitteilte.
Im konkreten Fall hatten die Konzessionsgemeinden Zernez, Scuol und Valsot von 2014 bis 2019 den Grossteil ihres Energiebedarfs auf dem freien Markt beschafft. Seit dem laufenden Jahr beziehen sie den gesamten Strombedarf wieder von der EKW.
Der Entscheid des Bundesgerichts bleibe damit für die aktuellen und künftigen Energielieferungen ohne Bedeutung, heisst es in der Mitteilung. Für die Lieferung der Energie von 2014 bis 2019 werde die EKW aber das gesetzlich vorgeschriebene Netznutzungsentgelt in Rechnung stellen. (red)