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Schweiz & Welt

Glarus: Leitwolf des Kärpfrudels darf geschossen werden

Ueli Weber
26.10.2023, 09:18 Uhr
gestern um 12:16 Uhr

Das Bundesamt für Umwelt hat die Abschussbewilligung für den Leitwolf des Kärpfrudels erteilt. Der vorgesehene Abschuss darf zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 vollzogen werden. Das meldete der Kanton Glarus am Donnerstagmorgen.

«Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) teilt die Einschätzung des Kantons Glarus, dass es sich beim Leitwolf des Kärpfrudels um ein besonders schadstiftendes Elterntier handelt und die Kriterien für einen Abschuss erfüllt sind», heisst es auf der Website des Kantons. Das BAFU gewichte insbesondere die wiederholten Angriffe auf Rinder hoch.

Nur ein statt zwei Jungtiere

Der Abschuss des Leitwolfes wird an die Abschussquote der Jungwölfe des Kärpfrudels angerechnet. Dieses Regulierungsgesuch war vergangene Woche bewilligt worden. Neu darf darum statt zweien nur noch ein Jungtier geschossen werden. Im Übrigen gelten die gleichen Auflagen und Bestimmungen, insbesondere auch der Abschussperimeter. So dürfen im Jagdbanngebiet keine Wölfe geschossen werden.