Bürgerliche Fraktionen wollen St. Galler PFAS-Abklärungen stoppen
Im Kanton St. Gallen sollen Überschreitungen der PFAS-Grenzwerte vorläufig keine Folgen für Landwirtschaftsbetriebe haben. Dies verlangen die bürgerlichen Fraktionen in einem Vorstoss. Sie kündigen Gesetzesanträge an, sollte die Regierung nicht einlenken.
In den Kantonen St. Gallen und in Appenzell Ausserrhoden sind einige Landwirtschaftsböden besonders stark mit Rückständen der Ewigkeitschemikalie PFAS belastet. Der Abwasserverband Altenrhein setzte in der Region jahrelang auf die Verwertung von Klärschlamm als Dünger.
St. Gallen begann deshalb früher als andere Kantone mit Messungen der PFAS-Rückstände. Diese Vorreiterrolle wurde im Kantonsrat von Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft wiederholt infrage gestellt.
Seit August 2024 gilt beim Bund eine Verordnung, in der Höchstwerte für PFAS im Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Fischen sowie in Eiern festgelegt sind.
Die Umsetzung dieser Verordnung wird von den drei Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP in einem neuen Vorstoss kritisiert: «Der aktuelle Vollzug des Kantons St. Gallen führt zu sofortigen Einkommensausfällen und gefährdet die Liquidität der Betriebe».
In rund 30 Betrieben würden die Höchstwerte im Fleisch oder bei Eiern überschritten, bei weiteren rund 60 Höfen werde bei der Milch der EU-Richtwert nicht eingehalten.
Vollzug vorläufig aussetzen
Die Fraktionen verweisen auf eine Motion des St. Galler Ständerats Benedikt Würth (Mitte), die im Ständerat angenommen wurde. Würth verlangt, dass eine Weisung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum PFAS-Vollzug so lange ausgesetzt wird, bis die PFAS-Strategie des Bundes samt Härtefallregelungen in Kraft ist.