Bündner Unternehmen können Liquiditätshilfen beantragen
Da die Unternehmenslandschaft im Kanton Graubünden tendenziell klein strukturiert und stark vom Tourismus geprägt ist, stützt der Kanton die bedürftigen Unternehmen in Graubünden mit zusätzlichen Liquiditätshilfen. Das wurde in einer Medienmittelung des Kantons bekannt gegeben. Bündner Unternehmen können also ab sofort zusätzliche Bankkredite beantragen, welche durch eine Solidarbürgschaft des Kantons gedeckt sind. Die Kredite sind während der Laufzeit von fünf Jahren vollumfänglich zu amortisieren und werden bis 500'000 Franken zu 0,0 Prozent oder zu 0,5 Prozent verzinst.
Kreditantrag bei der Bank einreichen
Ein Unternehmen mit Sitz in Graubünden, welches die Möglichkeiten auf Bundesebene vollumfänglich ausgeschöpft hat und einen zusätzlichen Kredit mit kantonaler Solidarbürgschaft beantragen möchte, kann den Kreditantrag bei einer der teilnehmenden Banken einreichen.
Die teilnehmenden Banken führen eine Bonitätsprüfung durch und erstellen eine dokumentierte Empfehlung zuhanden des Kantons. «Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss nachgewiesen werden und die Kreditvergabe anhand eines Kreditprüfungsverfahrens durch die Bank vertreten werden können», heisst es in der Medienmitteilung. Bei einer positiven Kreditempfehlung geht der Kanton mit der entsprechenden Bank eine Solidarbürgschaft zugunsten des Unternehmens ein. Daraufhin schliesst die Bank mit dem antragsstellenden Unternehmen einen Kreditvertrag ab und erteilt dem Unternehmen die Kreditlimite. Eine vom Kanton bezeichnete Zentralstelle führt laufend Buch über die erteilten Kreditlimiten und kann zwecks Qualitätsprüfung Stichproben durchführen. (abr)