Bündner Regierungsrat will alles oder nichts
Am Mittwoch wird der Bundesrat bekannt geben, wie stark er die Zertifikatspflicht ausweiten wird. Im Vorfeld hat er die Kantone dazu aufgefordert, im Rahmen einer Vernehmlassung zu den Massnahmen Stellung zu nehmen. Dies hat auch der Kanton Graubünden getan – und diese Stellungnahme sticht aus den anderen hervor: Im Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern macht die Bündner Regierung deutlich, dass für sie das Motto «Alles oder nichts» gilt.
Für eine persönliche Stellungnahme waren am Montag weder Regierungsrat Peter Peyer noch Regierungsrat Marcus Caduff erreichbar. Auch der Regierungspräsident, Mario Cavigelli, war nicht zu erreichen.
Immerhin: Daniel Camenisch von der Kommunikationsstelle Coronavirus des Kantons Graubünden sagte auf Anfrage, die Regierung sei der Ansicht, dass staatliche Massnahmen zum Schutz der Spitäler höchste Wirkung zeigen müssten. Und zwar rasch. Nur so lasse sich das Ziel erreichen. «Die staatlichen Massnahmen müssen im Hinblick auf den Herbst und Winter nachhaltig sein», so Camenisch. Die Zertifikatspflicht nur auf einzelne Wirtschaftszweige wie zum Beispiel die Gastronomie auszuweiten, sei nicht nachhaltig genug. «Deshalb hat die Regierung betreffend der Ausweitung der Zertifikatspflicht gegenüber dem Bund beantragt, die Zertifikatspflicht – sofern sie denn zum Schutz des Gesundheitssystems eingeführt werden soll – auf alle möglichen Bereiche auszudehnen, wie beispielsweise auch auf die Einreise in die Schweiz, auf Gastronomie und Hotellerie, auf Vereinsaktivitäten oder auf öffentliche Einrichtungen. Zu prüfen sei sie auch für die Arbeitswelt, für den ÖV und bei Aufhebung der Maskenpflicht für Läden.»
Verhältnismässigkeit im Zentrum
Wie Camenisch weiter sagte, hat der Kanton Graubünden somit keine Zertifikatspflicht für den ÖV gefordert, sondern dem Bund nahegelegt, die Ausdehnung der Zertifikatspflicht zu prüfen – und zwar auf alle Bereiche. «Eine Ausdehnung der Zertifikatspflicht nur auf einzelne wenige Bereiche ist bei der Zielvorgabe, das Gesundheitssystem zu schützen, nicht angebracht. Auch ist es angesichts der Verhältnismässigkeit, der Rechtsgleichheit und der Wirksamkeit nicht angezeigt, wieder nur einzelne Wirtschaftsbereiche einzuschränken.» Folglich könne nur eine umfassende Zertifikatspflicht oder eben gar keine Zertifikatspflicht in Betracht gezogen werden.