Bündner Regierung will Zertifikatsgültigkeit nicht verkürzen
Die aktuell geltenden Coronamassnahmen sind noch bis zum 24. Januar in Kraft. Dies wird sich wohl allerdings bald ändern. Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch eine Verlängerung der Massnahmen bis Ende März vorgeschlagen. Zuvor hat er allerdings noch die Kantone befragt, wie sie diese Verlängerung und zahlreiche weitere mögliche Massnahmen sehen. Am Montagabend lief die Konsultationsfrist ab. Geantwortet hat auch der Kanton Graubünden.
Verlängerung mit Überprüfung
Graubünden spricht sich in dieser Konsultationsantwort für eine Verlängerung der bestehenden Massnahmen bis zum 31. März aus. Die Bündner Regierung hält allerdings fest, dass der Bund Ausstiegsklauseln erarbeiten solle. Die Situation müsse wöchentlich neu beurteilt werden. Der Ausstieg aus den jetzigen Massnahmen soll «so rasch als möglich» erfolgen, sobald es die pandemische Situation zulasse.
Ablehnend beantwortet werden verschiedene vorsorglich gestellte Fragen des Bundes. So würde die Regierung etwa ein befristetes Verbot des Präsenzunterrichts auf Stufe der Hochschulen nicht goutieren. «Diese Altersgruppe hat ein äusserst geringes Risiko eines schweren Verlaufs und trägt somit nicht zur Belastung des Gesundheitswesens bei.» Weiter werde mit Fernunterricht «die Qualität der Ausbildung» gefährdet.
Anpassung nur in der EU
Ein klares Nein gibt es von der Bündner Exekutive auch für den Vorschlag, die Zertifikatsgültigkeit für Geimpfte und Genesene von einem Jahr auf 270 Tage zu senken. Der Bund will diese Änderung per 1. Februar in Kraft setzen, um damit «sicherzustellen, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt», wie er in einer Mitteilung schreibt. Die Bündner Regierung meint dazu aber: «Das Signal an Geimpfte wäre absolut kontraproduktiv.» Für die EU-Kompatibilität sei eine technische Lösung denkbar, die die Gültigkeit der Zertifikate in der EU bei 270 Tage festlege, sie aber in der Schweiz bei einem Jahr belasse.