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Schweiz und Welt

Bündner Regierung will neues Vergaberecht für öffentliche Aufträge

Südostschweiz
28.04.2021, 10:39 Uhr
12.05.2026, 16:56 Uhr

Die Bündner Regierung will der revidierten Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen so schnell wie möglich beitreten. Das teilte sie am Mittwoch mit. Bereits im November 2019 hatten die Kantone eine entsprechende Vereinbarung verabschiedet, die das Beschaffungsrecht auf allen föderalen Ebenen einheitlich regelt.

Nun soll der Grosse Rat in der Dezembersession nochmals separat über einen Beitritt zu dieser neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) entscheiden, wie die Bündner Regierung schreibt. Sie hat den Beitrittsbeschluss und das dazugehörige Einführungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Sie plädiert für einen möglichst raschen Beitritt zur revidierten IVöB.

Vorteile für Schweizer Unternehmen

Die Hauptziele der IVöB seien nicht nur die Modernisierung des Vergaberechts, sondern auch politischer Natur, schreibt die Regierung. So sollen durch die Revision ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen stärker berücksichtigt werden. Gemäss Mitteilung soll zudem die Stärkung des Qualitätswettbewerbes den Schweizer KMUs zugute kommen. Allerdings geht bereits heute mit zwei Prozent nur ein sehr geringer Anteil der Aufträge an Unternehmungen mit Sitz im Ausland.

Unverändert bleiben demnach die Beschaffungsabläufe und Schwellenwerte. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen soll im Rahmen der neuen Vereinbarung aber konsequenter sichergestellt werden. Ausserdem sollen sanktionierte Anbieterinnen und Anbieter sowie Subunternehmerinnen und Subunternehmen zentral gelistet werden. Für die Bewerberinnen und Bewerber dürfte die schweizweite Vereinheitlichung einen vereinfachten Zugang zu den Beschaffungsinformationen bedeuten, wie die Regierung schreibt.

Dem öffentlichen Beschaffungswesen komme in Graubünden als grossflächigem Kanton eine besonders hohe Bedeutung zu, schreibt die Regierung. Auf nationaler Ebene werden die entsprechenden Bestimmungen durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) geregelt. Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen jährlich Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen im Wert von rund 41 Milliarden Franken. (jas)

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