Bündner Regierung will Betriebe besser entschädigen
Bis anhin entschädigte der Kanton Graubünden die geschlossenen Betriebe für die Hälfte ihrer wirtschaftlichen Einbussen, die auf die Coronamassnahmen zurückzuführen sind. Wie nun aus einer Mitteilung der Bündner Regierung hervorgeht, kommt der Kanton neu für 75 Prozent der Ausfälle auf. Damit sollen die Unternehmen ihren Fixkostenanteil decken können.
Unternehmen, die bereits ein Gesuch eingereicht hätten, müssten kein neues Gesuch stellen, heisst es in der Mitteilung. Der neue Beitragssatz werde ab sofort angewandt. Unternehmen, die bereits Beiträge erhalten hätten, werde der zusätzliche Betrag automatisch nachbezahlt.
Anpassungen für teilweise geschlossene Betriebe
Eine Anpassung gibt es auch für Unternehmen, die im Rahmen des Shutdowns nur teilweise geschlossen sind, wie zum Beispiel eine Bäckerei mit Gastronomie oder ein Hotel mit Restaurant: Diese Betriebe müssen gemäss Mitteilung neu in der geschlossenen Sparte nur noch einen Umsatzverlust von 15 Prozent statt 40 Prozent nachweisen können, um Härtefallhilfen zu erhalten.
Erzielt ein Unternehmen seinen Umsatz zu mindestens 70 Prozent in einem geschlossenen Bereich, wird das Unternehmen als vollständig geschlossen betrachtet. In diesem Fall kann es, analog zu tatsächlich geschlossenen Betrieben, für 75 Prozent seiner Ausfälle Härtefallgelder beantragen.