Bündner Regierung unterstützt neues Jagdgesetz
Am 27. September stimmt die Schweizer Bevölkerung über das neue eidgenössische Jagdgesetz ab. In ihrer Mitteilung vom Dienstag teilt die Bündner Regierung ihre Unterstützung zum revidierten Jagdgesetz mit. Es erlaube eine pragmatische Lösung, mit dem wachsenden Wolfsbestand umzugehen, schreibt sie. Periodisch auftretende Bären, eine namhafte Luchspopulation und eine sukzessive Ausbreitung des Wolfes im ganzen Kanton habe dazu geführt, dass sich Graubünden bislang als einziger Kanton mit der Thematik der Grossraubtiere auseinandersetzen musste. «Aus Sicht der Regierung besteht klarerweise Handlungsbedarf», heisst es im Schreiben der Regierung. Denn anhand der neusten Vorkommnisse habe sich gezeigt, dass das Verhalten einzelner Wölfe und einzelner Rudel Konflikte verursache.
Weil in jüngster Zeit auch Fälle von Wolfsrissen in Mutterkuhherden bekannt geworden sind, ist gemäss Regierung vor allem die Landwirtschaft stark vom Wolfsvorkommen betroffen. Aber auch der Tourismus leide darunter. Kühe und Rinder, die von den Wölfen aufgescheucht werden, würden auf Weiden und Alpen gegenüber Gästen und Personal ein aggressives Abwehrverhalten entwickeln. Deshalb ist gemäss Regierung «der regulierende Abschuss von Wolfswelpen aus einem Rudel aufgrund der Erfahrungen des Amts für Jagd und Fischerei langfristig die einzige effektive Massnahme zur Vergrämung von Wölfen beziehungsweise Wolfsrudeln».
Weitere Massnahmen erforderlich
Mit dem revidierten Jagdgesetz allein sei es aber noch nicht getan, schreibt die Regierung weiter. Für eine wirklich nachhaltige Koexistenz von Mensch und Wolf würden weitere mittel- bis langfristige Schritte nötig werden. Zum Beispiel müssten sich der Bund und die Kantone überlegen, ob eine Begrenzung der Wolfspopulation nach einer bestimmten Zahl an Einzeltieren je Gebiet sinnvoll sei, ohne dabei die Population oder den Arterhalt im Alpenraum zu gefährden. (sz)