Bündner Regierung rechnet mit viermal mehr Härtefallgesuchen
Regierungsrat Marcus Caduff und Regierungsrat Christian Rathgeb orientieren an einer Medienkonferenz über die Umsetzung der Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gemäss Bundesverordnung. Weiter informiert Martin Bühler, Chef Kantonaler Führungsstab, über das Resultat des Flächentests in St. Moritz.
Härtefälle
Die Regierung des Kantons Graubünden hat die kantonale Härtefallverordnung revidiert und rückwirkend auf den 1. Januar in Kraft gesetzt. Der Vollzug wurde neu aufgegleist. Aufgrund des neuerlichen Lockdowns sei mit deutlich mehr Gesuchen von einzelnen Unternehmen zu rechnen, sagt die Regierung. Deshalb rechnet der Kanton nun mit rund viermal mehr Gesuchen – mit 2000 statt wie bis anhin mit 500. Die Regierung vereinfache den Vollzug der Härtefallverordnung deshalb drastisch.
Der Bundesrat hat die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Insbesondere müssen Unternehmen, die für mindestens 40 Tage behördlich geschlossen sind, keinen Umsatzverlust von 40 Prozent mehr nachweisen. Unternehmen, die in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt, aber nicht geschlossen sind, müssen diesen Nachweis erbringen. Der Kanton Graubünden richtet sich nach diesen Bestimmungen und führt ein Zusatzkriterium ein. In Graubünden werden nur Unternehmen berücksichtigt, die bezogen auf das ganze Unternehmen einen Umsatzverlust von mindestens 15 Prozent aufweisen.
Gesuche können ab sofort wieder gestellt werden, heisst es. Der Vollzug für Unternehmen des Detailhandels, die ab 18. Januar geschlossen wurden, werde aber noch entwickelt. Die Regierung bittet diese Unternehmen daher um etwas Geduld und Verständnis.
Finanzielle Auswirkung
Die Regierung verabschiedete zur Umsetzung der angepassten Härtefallverordnung zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) einen Nachtragskreditantrag von 61 Millionen Franken. Somit stehen nun gesamthaft 100 Millionen Franken zur Verfügung. Die GPK muss diesen Antrag noch genehmigen.