Bündner Parlament sagt organisierter Kriminalität den Kampf an
Das Bündner Parlament hat am Mittwoch einstimmig einen Auftrag überwiesen, der Massnahmen gegen die organisierte Kriminalität zum Inhalt hat. Die Bündner Regierung hatte ihrerseits bereits zuvor erste Massnahmen getroffen und einen Fahrplan für das weitere Vorgehen erstellt.
Eingereicht hatte den Auftrag Mitte-Grossrätin Sandra Maissen. Sie verlangt in ihrem Vorstoss, dass der Kanton vor der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung abklärt, ob in anderen Kantonen ausländerrechtliche Verfahren, Bewilligungsverweigerungen oder sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen. Ausserdem fordert sie – im rechtlich zulässigen Rahmen – einen Strafregisterauszug bei Anträgen auf eine Aufenthaltsbewilligung.
Weiter soll Graubünden ein Kontrollkonzept für Domizilgesellschaften und Firmen mit erhöhtem Risiko für Geldwäscherei oder organisierte Kriminalität einrichten sowie die Schaffung einer zentralen Meldestelle für verdächtige Sachverhalte prüfen.
Externer Gutachter soll rechtliche Fragen klären
Im Grossen Rat war dieser Auftrag unbestritten. Diskutiert wurde lediglich darüber, ob manche Forderungen nicht bereits bis zur Grenze des rechtlichen Rahmens umgesetzt wurden.
Mit der Frage, was rechtlich möglich ist und was nicht, will sich in den nächsten Monaten das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit von SP-Regierungsrat Peter Peyer auseinandersetzen. Wie er im Parlament erklärte, soll dazu ein externer Gutachter ins Boot geholt werden. Dieses Gutachten soll die geltenden rechtlichen Grundlagen, Grenzen und Handlungsspielräume des behördlichen Informationsaustauschs aufzeigen.
In einem immer wieder debattierten Punkt schaffte Peyer jedoch bereits Klarheit: «Es ist rechtlich nicht zulässig, für den gesamten Kanton automatisch einen Strafregisterauszug zu verlangen. Und weil es rechtlich nicht zulässig ist, werden wir es auch nicht tun», entgegnete Peyer erneut auf entsprechende Forderungen aus dem Rat.