Bündner Massnahmen vs. Bundesmassnahmen
Vor genau einer Woche hat der Kanton Graubünden neue Massnahmen in Bezug auf die aktuelle Lage rund um das Coronavirus beschlossen. Nun hat der Bund am Freitagnachmittag ebenfalls neue Massnahmen beschlossen. Was gilt jetzt aber in Graubünden?
Vorab ist wichtig zu wissen, dass die Kantone die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen grundsätzlich verschärfen dürfen, beziehungsweis zusätzliche Massnahmen einführen können. Im Fall von Graubünden bedeutet dies, dass die vom Kanton beschlossenen Massnahmen vom 4. Dezember weiterhin und bis zum 18. beziehungswiese 23. Dezember gelten. Am 15. Dezember beurteilt der Kanton Graubünden die Lage aber neu.
Das sind die neuen Corona-Massnahmen
Nur noch zu fünft Sport treiben
Durch die neuen Bundesmassnahmen verändert sich für die Bündnerinnen und Bündner die Regelung von sportlichen und kulturellen Massnahmen. Bisher waren in Graubünden Aktivitäten von maximal zehn Personen in privaten und öffentlichen Räumen erlaubt. Der Bund sieht nun aber vor, dass sportliche und kulturelle Aktivitäten nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt sind. Auch im nicht professionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf fünf Personen eingeschränkt.
Weiterhin verboten sind schweizweit Kontaktsporten. Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin frei bei ihrer Ausübung von Aktivitäten – mit Ausnahme von Wettkämpfen. Ebenso erlaubt sind Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.