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Schweiz und Welt

Bündner Kantonsgericht lässt sich zwei Mal bitten

Südostschweiz
14.04.2020, 12:35 Uhr
vor 55 Minuten

Das Bundesgericht in Lausanne hat das Bündner Kantonsgericht wegen Rechtsverzögerung gerügt. Das berichtet SDA/Keystone. Das Kantonsgericht habe ein Eheschutzverfahren ohne ersichtlichen Grund in die Länge gezogen. Involviert in dieses Verfahren ist Adam Quadroni, der das Engadiner Baukartell auffliegen liess.

Das Regionalgericht hatte die drei Töchter der Quadronis der Obhut der Mutter unterstellt und dem Vater lediglich ein Besuchsrecht eingeräumt. Im Januar 2019 verlangte Adam Quadroni dann im Berufungsverfahren vor dem Bündner Kantonsgericht seinerseits die Obhut über die Kinder. Der Entscheid steht bis heute aus.

Das Bündner Baukartell

Deshalb wandte sich Quadroni im vergangenen Februar an das Bundesgericht und reichte Beschwerde wegen Rechtsverzögerung ein. Und bekam Recht. Das Bundesgericht äusserte sich deutlich: Solche Verfahren seien allgemein dringlich, schreibt das Gericht. Vor allem dann, wenn es wie im vorliegenden Fall um Kinderbelange gehe.

Weiter schreibt das Bundesgericht, dass die «Angelegenheit im Prinzip bereits Anfang des Jahres 2019 spruchreif gewesen wäre». Das Kantonsgericht muss jetzt im laufenden Verfahren so rasch wie möglich einen Entscheid treffen. (jas)

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