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Schweiz und Welt

Bündner Detailhändler können jetzt Härtefallhilfen beantragen

Südostschweiz
12.03.2021, 09:36 Uhr
12.05.2026, 16:56 Uhr

Der Kanton entschädigt die Gewerbetreibenden, die während der Coronapandemie aufgrund der angeordneten Massnahmen einen Umsatzverlust erlitten haben, wie die Regierung mitteilt. Dies im Rahmen des Härtefallprogramms des Bundes und des Kantons mit 75 Prozent der wirtschaftlichen Einbusse. Diese Entschädigung entspreche grundsätzlich dem Anteil der Fixkosten des Umsatzverlusts.

Detailhändler, die ihre Geschäfte zwischen dem 18. Januar und 28. Februar dieses Jahres ganz oder teilweise schliessen mussten oder nur ein eingeschränktes Sortiment zum Verkauf anbieten durften, können ab sofort ebenfalls ein Gesuch um Unterstützung einreichen, wie es weiter heisst.

Ein Formular für alle

Gleichzeitig steht beim Kanton eine neue Informatiklösung im Einsatz, die laut Mitteilung den Prozess zur Auszahlung der Beiträge beschleunigt. Mit dieser neuen Informatiklösung stehe in Zukunft nur noch ein einziges Gesuchsformular für alle Unternehmen zur Verfügung. An der Bearbeitung der Gesuche durch den Kanton ändere sich nichts, heisst es.

Wichtig: Unternehmen, die bereits ein Gesuch eingereicht hätten, müssten kein neues Gesuch stellen, so der Kanton.

Bisher wurden 479 Gesuche von verschiedenen Unternehmen eingereicht (Vorwoche 412), davon wurden bisher 227 gutgeheissen und 31 abgewiesen. In Bearbeitung sind aktuell 221 Gesuche. Ausbezahlt wurden bis zum erwähnten Zeitpunkt 15,58 Millionen Franken (Vorwoche 11,75 Millionen), weitere 1,26 Millionen Franken sind im Auszahlungsprozess. (Stand Mittwoch, 10. März 2021, 18.00 Uhr)

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