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Schweiz & Welt

Arbeitslosigkeit in Graubünden steigt im Dezember minim an

Südostschweiz
09.01.2024, 08:42 Uhr
heute um 16:56 Uhr

Im Monat Dezember sind in Graubünden 1276 Arbeitslose verzeichnet worden. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 1,2 Prozent, wie das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (Kiga) am Dienstag in einer Mitteilung schreibt. Gegenüber des Vormonats November mit 1248 Arbeitslosen nahm die Arbeitslosenzahl nur minim zu, die Arbeitslosenquote blieb gleich. 

Dieser geringe Anstieg der Arbeitslosigkeit im Kanton Graubünden sei saisonal bedingt und auf das Ende der Bausaison sowie den Beginn der Wintersaison im Tourismus zurückzuführen, schreibt das Kiga. In der Folge verzeichnete das Baugewerbe mit 468 Arbeitslosen auch die höchste Arbeitslosenzahl. Mit Blick auf die gesamte Schweiz ist die Zahl der Arbeitslosen von 98'011 auf 106'859 gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2,3 Prozent. 

Über 2000 Menschen im Graubünden auf Stellensuche 

Zusätzlich zu den Arbeitslosen wurden in Graubünden 838 sogenannte nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören laut Kiga Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten, sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren in Anspruch nehmen.

Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Dezember wurden 2114 Stellensuchende registriert. Gegenüber des Vormonats mit 2101 Stellensuchenden hat sich diese Zahl kaum verändert. 

Weniger Kurzarbeitsanträge als im November 

Weiter gibt die Mitteilung des Kiga Aufschluss darüber, wie es um die Kurzarbeit in Graubünden steht. Im Monat Dezember wurde an 36 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber des Vormonats mit 45 Betrieben ist die Anzahl gesunken. 

Laut Kiga betreffen diese Auszahlungen nur zu einem sehr geringen Teil Betriebe, welche aktuell Kurzarbeitsentschädigung abrechnen. Vielmehr handle es sich dabei um Anträge auf Nachzahlungen für Kurzarbeitsentschädigung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche für die Jahre 2020 und 2021. Des Weiteren müsse beachtet werden, dass die Zahl keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zulasse. Diese haben ab der jeweiligen Abrechnungsperiode nämlich drei Monate Zeit, um ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen. (red)