Schweiz und Welt
Booster-Impfung gibt es bald in Glarus
Wie der Kanton Glarus in einer Mitteilung schreibt, können sich einige Personen ab dem 17. November nochmals impfen lassen. Folgende Personen seien für eine Auffrischimpfung berechtigt:
- Personen ab dem 65. Altersjahr. Aber auch Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreuer in Altersheimen, Pflegeheimen und Tagesbetreuungseinrichtungen für Menschen im Alter. Dazu gehören auch Bewohnerinnen und Bewohnter unter 65 Jahren.
- Die Auffrischimpfung ist frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfung möglich.
- Besonders gefährdeten Personen mit chronischen Krankheiten mit dem höchsten Risiko empfiehlt das BAG und die EKIF nicht generell eine Impfung. Diese Personen werden gebeten, sich mit ihrem behandelnden Arzt abzusprechen, ob eine Auffrischimpfung sinnvoll ist. Auf Empfehlung des Arztes kann über die kantonale Impfhotline ein Termin für eine Auffrischimpfung gebucht werden.
Die Online-Anmeldung für die Booster-Impfung ist ab dem 15. November möglich. Geimpft wird im Impfzentrum Glarus – das Gesellschaftshaus direkt neben dem Bahnhof in Ennenda. Eine Auffrischimpfung für die breite Bevölkerung ist derzeit nicht vorgesehen. (so)
Mehr zum Thema: Politik, Gemeinde Glarus