Beim Thema PFAS wird im Kanton St. Gallen die Schuldfrage gestellt
Die Rückstände von PFAS aus Klärschlamm haben schwerwiegende Konsequenzen für viele Landwirte. Besonders betroffen sind einige Regionen im Kanton St. Gallen und in Appenzell Ausserrhoden. Aber wie war das damals mit dem Klärschlamm? Und wer trägt die Verantwortung für die Ewigkeitschemikalie im Boden?
Die von PFAS-Rückständen im Boden betroffenen Bauernfamilien seien «Opfer, nicht Täter», sagte der SVP-Parlamentarier Ruedi Thomann, Präsident des kantonalen Bauernverbands, Mitte Juni im St. Galler Kantonsrat. Er stellte klar: «Jahrelang wurde ihnen von kantonalen Betriebsberatern geraten, Klärschlamm als idealen Dünger einzusetzen.» Der Bauernverband sei der Meinung, dass sich die Regierung bei den Bauern «für die falsche Beratung» entschuldigen solle.
In der Session reagierte Gesundheitschef Bruno Damann (Mitte) mit einem Statement im Namen der Regierung. Unter anderem sagte er, die Rolle, die die einzelnen Beteiligten gespielt hätten, sei «sehr vielschichtig». Und: Die Landwirtschaftsbetriebe als Opfer und die kantonale Düngerberatung als Täter zu sehen, «greift zu kurz».
Das Düngen mit Klärschlamm ist seit 2006 verboten. Auf den Feldern wurde das Nebenprodukt aus der Wasserreinigung in den 1970er bis in die 1990er Jahre verteilt. PFAS war damals noch kein Thema. Die allermeisten Landwirtinnen und Landwirte, die sich nun mit der Belastung der Böden durch die Ewigkeitschemikalie konfrontiert sehen, düngten nie mit Klärschlamm. Sie haben das Problem geerbt.
Aber wie war das damals? War der Dünger aus Klärschlamm begehrt? Oder wurden die Landwirte unter Druck gesetzt, das Material den Kläranlagen abzunehmen? Was sind überhaupt die Quellen für die Informationen von Kanton und Bauernverband?
Keine Belege für Zwang
Die Fragen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA richten sich unter anderem an Ruedi Thomann. Er verweist auf «viele Gespräche mit Zeitzeugen», die der St. Galler Bauernverband geführt habe. Der aktuelle Kenntnisstand sei folgender: «Es gibt keine Belege für einen eigentlichen Zwang».