Bei Umbauten Aspekte des hindernisfreien Bauens bedenken
von Urs Mugwyler, Fachstelle Hindernisfreies Bauen der Pro Infirmis Graubünden
Sinn und Zweck des hindernisfreien Bauens bestehen darin, bestehende Hindernisse im Wohnbereich abzubauen sowie neue Bauten und Anlagen möglichst hindernisfrei zu erstellen. Neben dem offensichtlichen Vorteil, dass mobilitätsbehinderte Mitmenschen dank der neuen Gesetzgebung einen einfacheren Zugang zu geeignetem Wohnraum bekommen, werden von diesen Regelungen insbesondere ältere Menschen profitieren.
Hindernisfreies Wohnen im Alter
Hindernisfreies Bauen bietet ihnen die Möglichkeit so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung und Wohnung leben zu können. Dies bedeutet, dass Wohnungen bei einem allfälligen Umbau so konzipiert werden, dass sie hindernisfrei oder sogar behindertengerecht sind, oder ohne grossen Aufwand im Sinne des anpassbaren Wohnungsbaus umgestaltet werden können.
Die neuen Regelungen werden genau dies ermöglichen. Es ist nachvollziehbar, dass daraus – neben den persönlichen Aspekten –, auch allgemeine volkswirtschaftliche Vorteile resultieren, wenn weniger ältere Menschen in den von der öffentlichen Hand subventionierten Institutionen untergebracht werden müssen. Alterswohnungen sind sehr gute und notwendige Angebote, welche aber das private, selbstständige Wohnen
weder ersetzen sollen noch können.
Herausforderungen für alle Parteien
Selbstverständlich stellen die neuen ergänzenden Bestimmungen sämtliche an der Planung und Realisierung involvierten Parteien vor neue Herausforderungen. Es gilt jedoch aufzuzeigen, dass die neuen Forderungen am passbaren Wohnungsbau nicht als Bürde, sondern vielmehr als Chance zu betrachten sind.