Behörden entdecken in Laden im Linthgebiet abgelaufene Lebensmittel
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat den Geschäftsführer der Filiale einer Lebensmittelkette im Linthgebiet wegen Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz gebüsst. Die Behörden entdeckten bei Kontrollen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum von abgelaufenen Fleischprodukten verlängert wurde.
Die Inspektoren des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen haben bei einer Kontrolle im Herbst 2025 vor allem die Fleischregale unter die Lupe genommen. Dabei kamen mehrere Produkte zum Vorschein, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten war. Das geht aus einem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft hervor.
Die Kontrolleure stellten ausserdem fest, dass bei diversen leichtverderblichen Lebensmitteln das «zu verbrauchen bis»-Datum mit einer Etikette um 14 Tage verlängert wurde. Im Strafbefehl heisst es weiter, dass auch das Mindesthaltbarkeitsdatum von verschiedenen Fleisch- und Wurstprodukten durch Einfrieren um 90 Tage verlängert wurde, «jedoch ohne Beschriftung des Einfrierdatums».
Abgelaufene Fleischprodukte
Einige Tage später stellten die Kontrolleure bei einer Nachkontrolle in der Filiale erneut zahlreiche Mängel fest. So sei bei abgelaufenen Poulet-Wienerli, Aufschnitt, Rohschinken, Räuberlyoner und Fleischkäse das «zu verbrauchen bis»-Datum verlängert worden.
Die Staatsanwaltschaft büsste den Geschäftsführer des Lebensmittelgeschäfts per Strafbefehl mit 2500 Franken. Sollte er diese nicht bezahlen, droht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen. Ausserdem hat er Gebühren von 350 Franken zu bezahlen.
Die Behörden werfen dem Mann unerlaubten Umgang mit Lebensmitteln sowie Widerhandlung gegen Hygienevorschriften vor. Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass der Geschäftsführer bereits vorbestraft sei. Er sei zehn Monate vor den erneuten Kontrollen bereits wegen derselben Vergehen straffällig geworden. Damals wurde er mit einer Busse von 2000 Franken bestraft.