Bauer saugt aus der Linth 70'000 Liter Wasser illegal ab
Von Vanessa Mistric
Ohne einen Anwalt erscheint der Landwirt zur Verhandlung vor dem Kreisgericht See-Gaster. Ihm wird vorgeworfen, im Sommer 2018 ohne Bewilligung zehn bis elf Fässer – insgesamt mindestens 70'000 Liter Wasser – aus einem Nebenkanal der Linth im Bereich Allmeindstrasse abgesaugt zu haben. Er habe das Wasser genutzt, um seine Felder zu bewässern. Der Beschuldigte räumt an der Verhandlung, die letzte Woche in Uznach stattfand, den Gesetzesbruch zwar ein, plädiert aber dennoch auf Freispruch.
Bussen bis zu 20'000 Franken
Gleich drei Gesetzesverstösse sind in der Anklageschrift aufgeführt: Der Landwirt habe das Gewässerschutzgesetz, das Bundesgesetz über Fischerei sowie das Gesetz über die Gewässernutzung verletzt.
Es ist zwar grundsätzlich erlaubt, für den landwirtschaftlichen Eigengebrauch Wasser aus einem Fliessgewässer zu beziehen. Der Landwirt hätte dafür laut Anklage aber eine Bewilligung des St. Galler Amts für Umwelt sowie des Linthwerks einholen müssen. Das habe er aber nicht getan.
Wegen seiner Berufserfahrung als ausgebildeter Landwirt sei für ihn die Verletzung der Normen voraussehbar und vermeidbar gewesen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Für die Verletzung der Bewilligungspflicht droht eine Busse von bis zu 20'000 Franken.
Er habe Tiere schlachten müssen
Vor Gericht räumt der Beschuldigte ein, dass er ohne Bewilligung Wasser bezog. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Busse von 500 Franken hält er trotzdem für «ungerecht».
Er habe aus einer Notlage heraus gehandelt, sagte der Landwirt. Einen so trockenen Sommer wie den im Jahr 2018 habe er noch nie erlebt. Das Futter sei knapp geworden, er habe viele Tiere schlachten müssen. «Wenn sie einem ans Herz gewachsen sind, dann ist das so schwer, wie wenn man sein Haustier töten muss, nur weil man es nicht füttern kann.» Von der Bewilligungspflicht habe er nichts gewusst. In der «Bauernzeitung» habe gestanden, dass es erlaubt sei, Wasser abzusaugen.