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Schweiz und Welt

Bald wird entschieden, wie Braunwald erschlossen wird

Südostschweiz
21.05.2021, 04:30 Uhr
heute um 16:30 Uhr

Bleibt die Standseilbahn, wird sie verlegt, oder gibt es doch eine Strasse und eine Gondelbahn? «Für den Zubringer nach Braunwald stehen zukunftsweisende Entscheide an», schreibt der Kanton in einer Meldung zur künftigen Erschliessung des Ferienortes in Glarus Süd. Dazu wurde jetzt ein öffentliches Mitwirkungsverfahren eröffnet.

«Grundlegende Neubetrachtung»

Die Standseilbahn ist das öffentliche Verkehrsmittel für Personen und Güter, Zubringer zu den Sportbahnen Braunwald und Lebensader für die ständige Wohnbevölkerung von Braunwald. Seit 2006 wurden für die Erneuerung der Standseilbahn verschiedene Vorstudien und Arbeiten erstellt. Verschiedene Varianten für den Standort der Bergstation und Linienführungen wurden untersucht. In der letzten Vorstudie von 2017 und im daraus abgeleiteten Projekt wurde eine Verlegung der Bergstation zum Hüttenberg und die Beibehaltung des Systems Standseilbahn empfohlen.

In den letzten Jahren sind aber mit der Erneuerung der gesetzlichen Grundlagen für Seilbahnen und insbesondere auch mit dem Grossprojekt Entwässerung von Braunwald wichtige Aspekte dazugekommen. «Diese erfordern eine grundlegende Neubetrachtung», so der Kanton.

Ingenieurbüros überprüften Varianten

Aufgrund der neuen Rahmenbedingungen und der Empfehlung des Departements Bau und Umwelt wurden noch einmal alle studierten Varianten für einen Neubau der Standseilbahn und eine Variante Luftseilbahn durch die Firma Tytec AG Solutions geprüft. Deren Studie bewertet alle Varianten von möglichen Lösungen der Erschliessung mit einer Standseilbahn und wurde im September 2019 abgeschlossen.

Im Rahmen des Mitwirkungsprozesses zum Projekt wurde eine neue Idee, den Bau einer Güterstrasse von der Klausenpassstrasse, eingebracht. Gleichzeitig soll für den Personentransport eine Einseilumlaufbahn neu gebaut werden. Damit würde die Standseilbahn hinfällig. Auch dazu wurden Vorstudien erarbeitet; durch das Ingenieurbüro Ammann eine Vorstudie für den Bau einer Güterstrasse und durch die Firma Caraventa betreffend die technische Machbarkeit des Neubaus einer Einseilumlaufbahn.

Gesetzlich und technisch bestimmte Zeithorizonte

Die Konzession und Betriebsbewilligung der Standseilbahn läuft am im Jahr 2035 aus. Die heutige Anlage von 1907 wurde zwischen 1997 und 1998 das letzte Mal umfassend erneuert. Das eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz verlangt seit 2002, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs spätestens nach 20 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes behindertengerecht sein müssen. Damit diese Fristen eingehalten werden und auch eine mögliche Erneuerung der Konzession an die Hand genommen werden kann, muss der Regierungsrat dieses Jahr einen Entscheid fällen, erklärt der Kanton: «Entweder müssen finanzielle Mittel in die Ertüchtigung der Braunwaldbahn freigegeben oder aber die Planung einer neuen Erschliessung für Braunwald muss entschieden und ausgelöst werden.»

Für den Neubau einer Erschliessung von Braunwald muss je nach Variante mit zwischen fünf und 15 Jahren gerechnet werden.

Für den Neubau einer Erschliessung von Braunwald muss demnach je nach Variante mit zwischen fünf und 15 Jahren gerechnet werden. «Die Komplexität dieses Vorhabens darf nicht unterschätzt werden», gibt der Kanton zu bedenken. Einerseits seien sehr viele Stellen involviert (Bevölkerung und Ferienhausbesitzer von Braunwald, Gemeinde Glarus Süd, Kanton Glarus, Bund mit insbesondere dem Bundesamt für Verkehr) und andererseits stünden sehr viele Prozessschritte an. Dazu gehören die Planung der Erschliessung, mögliche Landverhandlungen und aufwendige Verfahren.

Mitwirkungsverfahren in zwei Phasen

Im vergangenen Dezember hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres dem Raumentwicklungsberater Ueli Strauss-Gallmann den Auftrag erteilt, einen freiwilligen Mitwirkungsprozess durchzuführen. Ziel dieses Schrittes sei, die betroffenen Anspruchsgruppen anzuhören. So könne der Regierungsrat des Kantons Glarus Mitte 2021 im Wissen um alle Meinungen und Ansichten einen Entscheid für die zukünftige Erschliessung von Braunwald fällen.

Der Mitwirkungsprozess konnte frei gestaltet werden, weil es sich nicht um ein gesetzlich vorgeschriebenes, formalisiertes Verfahren handelt. Es erfolgt in zwei Phasen: In Phase eins wurden zwischen Februar und April umfangreiche Gespräche mit Vertretungen aller wichtigen Anspruchsgruppen in Braunwald geführt. «Es entstand ein umfassendes Bild der Ansprüche und Befindlichkeiten, aber auch von Emotionen und Gefühlen», heisst es. In der jetzt angelaufenen Phase zwei von Mitte Mai bis Mitte Juni kann sich jede interessierte Person schriftlich zu den vorliegenden Varianten äussern. Gestartet wurde diese Phase mit einem Informationsanlass am 18. Mai in Braunwald. Das Mitwirkungsverfahren läuft bis am 19. Juni. (mitg/uw)

 

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