Bald braucht es keine Unterschrift mehr
Auch das Coronavirus hatte gemäss einer Mitteilung einen Einfluss auf die Teilrevision. Denn wenn der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) im Juli eines Kalenderjahres vom Stand Ende Dezember 2005 um mindestens drei Prozent davon abweicht, erhöhen sich verschiedene Abzüge für das nächste Kalenderjahr um drei Prozent oder ein Mehrfaches davon. Ende Mai 2020 lag der LIK bei 102,7 Prozent. Sollte der LIK im Juli des laufenden Jahres immer noch unter 103 Prozent liegen, was laut Mitteilung angesichts der Corona-Pandemie nicht unwahrscheinlich ist, wären die Voraussetzungen für eine Teuerungsanpassung für das Jahr 2021 nicht erfüllt. Konkret hiesse dies, dass beispielsweise die Kinderabzüge und die Abzüge für Krankenkassenprämien reduziert und die Progression in der Einkommenssteuer erhöht würden. «Nach Ansicht der Regierung wäre eine solche Steuererhöhung gerade in der jetzigen Situation rund um die Pandemie kaum nachvollziehbar», heisst es in der Mitteilung. Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Oktobersession beraten. (red)