Ausserterminlich ausziehen: Unter welchen Bedingungen ist das möglich?
von Fabian Gloor, MLaw, gibt beim Mieterinnen & Mieterverband Schweiz Auskunft zu mietrechtlichen Fragen
Eva Meier kann kurzfristig und ungeplant eine neue Stelle in Berlin antreten. Sie ist aber erst seit Anfang Jahr Mieterin einer Drei-Zimmer-Wohnung in Bern. Der Mietvertrag enthält eine einjährige Mindestdauer und ist deshalb erstmals auf den 31. Dezember 2020 kündbar. Sie kann sich aber von ihrem Mietvertrag befreien, indem sie einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter findet, der ihre bisherige Wohnung mietet.
Gesucht zahlungsfähiger Mieter
Gesetzlich genügt es, einen einzigen Nachmieter vorzuschlagen. Je mehr Nachmieter Meier jedoch präsentieren kann, desto höher ist die Chance, dass sich unter den Interessenten auch tatsächlich ein zumutbarer und zahlungsfähiger Kandidat befindet.
Eva Meier teilt ihrem Vermieter per Brief mit, dass sie in zwei Monaten ausserterminlich ausziehen werde und sie ihm Nachmieter melden werde. Sie schaltet auf diversen Immo-Portale ein Wohnungsinserat online.
Innert weniger Tage besichtigen viele Interessierte die Wohnung, darunter auch ein Paar mit Baby. Es möchte die Wohnung bereits auf den 1. April mieten. Das Paar füllt ein Formular zur Meldung von Nachmietern aus. Auf Meiers Bitte hin hat das Paar gleich zur Wohnungsbesichtigung einen aktuellen Betreibungsregisterauszug mitgebracht. Damit kann Meier nachweisen, dass die jungen Eltern auch tatsächlich zahlungsfähig sind.