Ausserrhoder Regierung stellt den Spitalverbund neu auf
Das Spital und das Psychiatrische Zentrum in Herisau sollen künftig innerhalb des bestehenden Ausserrhoder Spitalverbundes zu zwei eigenständigen Aktiengesellschaften werden. Diesen will die Ausserrhoder Regierung mehr unternehmerische Freiheiten geben. Die dazu notwendige Gesetzesanpassung könnte 2028 in Kraft treten.
Mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen haben das Spital und das Psychiatrische Zentrum in Herisau keine Zukunft mehr. Diese zentrale Botschaft vermittelten der Ausserrhoder Landammann Hansueli Reutegger (SVP) und Gesundheitsvorsteher Yves Noël Balmer (SP) am Donnerstag vor den Medien. «Das heutige Spitalverbundgesetz ist der Garant dafür, dass wir mit offenen Augen in eine Wand fahren und beide Betriebe mit über 700 Arbeitsplätzen keine Zukunft haben», so Balmer. Damit es nicht zu diesem Szenario kommt, braucht es gemäss der Regierung eine Revision des Spitalverbundgesetzes.
Der Fokus der Revision liegt darauf, dem Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) mit dem Akutspital sowie dem Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden (PZA) in Herisau mehr unternehmerische Freiheiten zu geben, so die Regierungsräte. Mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen dürfen sich beispielsweise Dritte finanziell nicht am SVAR beteiligen, obwohl dies aus Sicht der Regierung zentral wäre für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Dritte könnten sich künftig etwa an Investitionen beteiligen, so die Hoffnung des Kantons.
Bei den Betrieben des SVAR müssen in den kommenden Jahren hohe Summen investiert werden. «Im psychiatrischen Zentrum besteht ein Investitionsbedarf von rund 38 Millionen Franken, insbesondere mit der Erweiterung der notwendigen Kapazitäten. Am Akutspital Herisau beläuft sich der Investitionsbedarf auf bis zu 150 Millionen Franken», führte Hansueli Reutegger aus. Kommt hinzu, dass der SVAR in den letzten fünf Jahren einen Verlust von rund 20 Millionen Franken schrieb. Aus eigener Kraft könne der SVAR diese Investitionen nicht stemmen, so Reutegger.