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Schweiz und Welt

Ausfallentschädigung neu auch für freie Kulturschaffende

Südostschweiz
15.04.2021, 11:35 Uhr
12.05.2026, 16:56 Uhr

Der Kanton Graubünden will neuerdings auch freie Kulturschaffende unterstützen. Wie der Kanton am Donnerstag mitteilt, können freie Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Dezember 2021 beantragen.

Gemäss dem kantonalen Amt für Kultur wird der finanzielle Schaden, welcher aufgrund von staatlichen Corona-Massnahmen entstanden ist, entschädigt. Darin inbegriffen seien die Folgen von Absagen, Verschiebungen oder eingeschränkten Durchführungen von Veranstaltungen und Projekten. Weiter werde auch der finanzielle Schaden wegen betrieblichen Einschränkungen ausgeglichen. Die Mittel der Unterstützung werden gleichermassen von Bund und Kanton getragen.

Bisher erhielten freie Kulturschaffende keine Unterstützung vom Kanton. Eine Anpassung der Covid-19-Kulturverordnung durch den Bundesrat am 31. März mache dies nun aber möglich, heisst es weiter. (jac)

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