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Schweiz & Welt

WEF-Aufbau künftig stärker einschränken

Davoser Zeitung
05.10.2023, 17:00 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Gleichzeitig kündigte er an, weitergehende Massnahmen zur Wahrung der Kapazitätsgrenzen des Ortes und zur Einschränkung übermässiger Emissionen einzuleiten. Nun startet die öffentliche Mitwirkung für eine Anpassung der kommunalen Bauordnung.

Die Gemeinde hat das Be­willigungsverfahren sowie die Auf- und Abbauzeiten für temporäre Projekte während den Jahrestreffen des World Economic Forums (WEF) seit 2019 in einem Reglement auf Basis des geltenden Rechts festgelegt und laufend verschärft. Dennoch konnte das Ausmass der Bautätigkeiten innerhalb der bestehenden Gesetzesgrundlage nicht auf ein gewünschtes Mass reduziert werden, wie auch am Runden Tisch mit der Davoser Bevölkerung und dem WEF vom 7. Juni festgestellt wurde. Da das WEF-Jahrestreffen in einem regelmässigen Zyklus oftmals sehr früh im Jahr stattfindet, kann die in der Regel auf zwei Wochen beschränkte Aufbauzeit für temporäre Projekte in die touristisch sehr stark ­frequentierte Neujahrswoche fallen. Dies hat diesen Januar sowohl von der Be­völkerung und von Gästen als auch vonseiten der Tourismusbranche bis hin zu den Bauenden selber zu zahlreichen ­negativen Rückmeldungen geführt.

Mehr Handhabe

Aus diesem Grund hat der Kleine Landrat bereits im Frühjahr eine Anpassung der baugesetzlichen Grundlagen ins ­Auge gefasst und eine Regelung in die kantonale Vorprüfung geschickt. Mit den geplanten Anpassungen des Art. 154 des Davoser Baugesetzes zu den Bauarbeiten und Bauzeiten sollen die rund um das WEF stattfindenden baulichen Tätigkeiten nun grundsätzlich unter den winterlichen Baustopp fallen. Ausnahmen vom Baustopp sind aber unter restriktiven Vorgaben möglich. Die durch den Auf- und Abbau erzeugten Emissionen müssen dabei in einem vertretbaren Mass bleiben, und die öffentliche Sicherheit muss jederzeit gewahrt sein. Der Kleine Landrat soll deshalb geeignete Massnahmen ergreifen können, bis hin zu einer anzahlmässigen Beschränkung der pro Veranstaltung zugelassenen Projekte.

Nach wie vor nicht unter den winter­lichen Baustopp fallen hingegen tem­poräre Bauprojekte für alle übrigen, die Öffentlichkeit weniger stark beein-trächtigenden Anlässe wie Spengler Cup, Davos Nordic etc. Die hierfür notwendige Schwelle einer übermässigen «Störung Dritter durch Lärm, Staub oder Gerüche» gemäss Art. 154 Abs. 1 des Baugesetzes wird durch solche Bauvorhaben bislang nicht erreicht.

Gebühren sollen lenkend wirken

Der im Zusammenhang mit den Be­willigungsverfahren für temporäre Projekte am WEF-Jahrestreffen bei der Gemeinde anfallende Aufwand soll wie bisher nach dem Verursacherprinzip über Gebühren und Abgaben von den Gesuchstellenden der Bauvorhaben gedeckt werden. Dabei wird die Höhe der Gebühren und Ab­gaben so angesetzt, dass diese auch lenkend wirken. Ein anfallender Überschuss fliesst neu in einen Fonds für Projekte zur Verminderung von CO2-lmmissionen (dazu Art. 158 des Bau­gesetzes).

Mitwirkung ab Dienstag

Im bereits abgeschlossenen Vorprüfungsverfahren brachte das kantonale Amt für Raumentwicklung keine Vorbehalte gegen die Vorlage an. Zu den erwähnten Anpassungen im Baugesetz wird somit am Dienstag, 10. Oktober, das 30 Tage dauernde Mitwirkungsverfahren eröffnet. Unter der Internet-Adresse www.mitwirken-davos.ch oder im Hochbauamt (Rathaus) können die Unterlagen eingesehen werden. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann beim Kleinen Landrat Vorschläge und Ein­wendungen zur geplanten Teilrevision einbringen. Der Kleine Landrat prüft die Eingaben und nimmt dazu gegenüber den Mitwirkenden Stellung. Anschliessend wird das Anliegen samt Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens vom Grossen Landrat beraten. Änderungen des Baugesetzes unterstehen schliesslich dem obligatorischen Referendum, sie werden somit in jedem Fall Gegenstand einer Volksabstimmung.

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