Bündner Ärztinnen und Ärzte schieben massive Überzeiten
Es ist ein offenes Geheimnis, dass Ärztinnen und Ärzte in der Woche extrem viele Stunden arbeiten. Laut einer Befragung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte wird das Arbeitsgesetz in den Spitälern regelmässig missachtet. «Im Durchschnitt arbeiten Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte bei einem 100-Prozent-Pensum mehr als 56 Stunden pro Woche», heisst es in der Befragung. Immer häufiger würden sich die Ärztinnen und Ärzte deswegen müde, ausgelaugt und erschöpft fühlen. Was wiederum zu Fehlern führt, welche gerade im Gesundheitswesen gravierende Folgen haben können.
Auch hier im Kanton sind die teils massiven Überstunden der Ärztinnen und Ärzte ein Problem. So beispielsweise auch im Kantonsspital Graubünden (KSGR). Gemäss dem Chefarzt Chirurgie und ärztlichem Direktor am KSGR, Markus Furrer, ist die Situation hier besonders delikat. Denn der Tourismus verursache starke saisonale Schwankungen. «Es gibt grosse Peaks in der Wintersaison und mit dem Biken mittlerweile auch im Sommer», so Furrer. Und auch zu diesen Zeiten müsse das Spital im Stand sein, die Notfälle abzuarbeiten. Die Konsequenzen sind «logischerweise dann etwas mehr Überstunden», folgert Furrer. Diese könnten die Mitarbeitenden wann immer möglich kompensieren. «Nur bleiben die Stunden auf dem Überzeitkonto bestehen – egal ob sie kompensiert werden oder nicht.»
Arbeitsgesetz wird missachtet
Denn wer mehr als 50 Stunden in der Woche arbeitet, leistet Überzeit. Diese wird auf einem externen Überzeitkonto gesammelt und darf jährlich eine Grenze von 140 Stunden nicht überschreiten – unabhängig davon, ob sie kompensiert wird oder nicht. Gemäss dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel kann die Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche nur unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu vier Stunden verlängert werden. Zu diesen bestimmten Voraussetzungen zählen unter anderem die Dringlichkeit der Arbeit oder ein ausserordentlicher Arbeitsandrang sowie die Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen. Alles Faktoren, die in einem Spitalalltag oft gegeben sein dürften.
Das Gesetz vermerkt jedoch auch, dass maximal zwei Stunden Überzeit am Tag geleistet werden, und dass eine Limite von 140 Stunden im Jahr nicht überschritten werden darf. Und genau an dieser Limite scheitern die Spitäler häufig. Dies zeigt auch ein Beispiel aus dem Kanton Graubünden.
Massive Überzeiten im Kantonsspital Graubünden
Im Kantonsspital Graubünden in Chur häuft sich die Überzeit an. Gemäss internen Unterlagen, welche dieser Redaktion vorliegen, haben im vergangenen Jahr mehrere Ärztinnen und Ärzte die maximale Jahresüberzeit überschritten. Diese Überschreitungen reichen von nur wenigen Stunden über der Limite bis zu insgesamt 394 Stunden Überzeit. Gesamthaft wurde laut den Unterlagen im letzten Jahr von 56 Mitarbeitenden die Überzeitgrenze überschritten – 19 davon haben weniger als 200 Stunden, sieben mehr als 300 Stunden Überzeit. Und auch in diesem Jahr haben Stand Juni schon fünf Mitarbeitende die Überzeitgrenze überschritten.
Wir haben uns immer bemüht, dass wir mindestens die geleisteten Überstunden kompensieren können.»
Markus Furrer, Chefarzt Kantonsspital Graubünden
«Wir haben uns immer bemüht, dass wir mindestens die geleisteten Überstunden kompensieren können. Sodass es aufs Jahr ausgerechnet nicht mehr Arbeitszeit gibt als die vereinbarten 50 Wochenstunden», sagt Chefarzt Markus Furrer zur Thematik. Trotzdem verstösst das KSGR damit gegen das Arbeitsgesetz.
Arbeitsamt muss intervenieren
Diese zum Teil massiven Überzeiten sind auch dem Bündner Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) bekannt. Zum Kantonsspital im Speziellen kann das Amt jedoch keine Angaben machen. Allgemein sagt die stellvertretende Amtsleiterin Sara Ianni, dass das Kiga im regen Austausch mit den Bündner Spitälern sei. «Es ist nicht immer einfach für die Spitäler, das Arbeitsgesetz einzuhalten», so Ianni weiter. «Wenn wir bei den Kontrollen Unstimmigkeiten feststellen, weisen wir sie darauf hin.» Ianni versteht auch die Gründe, warum die Bündner Spitäler die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht immer einhalten können. «Schliesslich wollen wir alle, dass der Notfall immer besetzt ist, auch wenn es personelle Engpässe gibt.» Dies sei aber trotzdem keine Entschuldigung, das Arbeitsgesetz nicht einzuhalten. «Es geht dabei auch um die Sicherheit der Arbeitnehmer und der Kunden, daher können wir nicht ein Auge zudrücken», betont die stellvertretende Amtsleiterin.
Es geht dabei auch um die Sicherheit der Arbeitnehmer und der Kunden, daher können wir nicht ein Auge zudrücken.»
Sara Ianni, Stellvertretende Leiterin des kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit
Kantonsspital will handlen
Auch im KSGR ist man sich dessen bewusst: «Es wurden verschiedene punktuelle Massnahmen umgesetzt zur Vermeidung von möglichen Konflikten mit arbeitsgesetzlichen Vorgaben», heisst es von der Medienstelle. Dazu zählen beispielsweise die Schliessung einer Patientenstation und administrative Entlastungen. Gleichzeitig schreibt das KSGR in seiner Stellungnahme aber auch, dass eine Arbeitsplanung gemäss der maximal möglichen Auslastung anstatt wie bisher gemäss der durchschnittlichen Auslastung «in einem Spital mit starken saisonalen Schwankungen weder sinnvoll noch bezahlbar ist».
Es bleibt also offen, wie die Arbeitsauslastung der Ärztinnen und Ärzte im KSGR sich künftig entwickelt. Es tut sich jedoch etwas, wie auch Chefarzt Furrer bestätigt. Schweizweit finden beispielsweise Gespräche zwischen Verbänden und Spitälern statt, mit dem Ziel eine 46-Stundenwoche für Assistenzärztinnen und –ärzte zu etablieren – inklusive vier Stunden Weiterbildungszeit. Dies wäre auch im Sinne des Kiga. «Wenn die Spitäler schon von Anfang an mit der maximalen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden rechnen, gibt es keinen Spielraum für Überstunden», so Sara Ianni. Darum empfehle das Kiga tiefere Wochenarbeitszeiten.