Anpassungen bei den Härtefallhilfen
Für kleine und mittlere Unternehmen liegt die Höchstgrenze der Härtefallbeiträge neu bei einer Million, für grössere Unternehmen bei fünf Millionen. Für Unternehmen mit mehr als fünf Millionen Jahresumsatz gilt eine Beitragslimite von fünf Millionen Franken und 20 Prozent des Vorjahresumsatzes. Bei Umsatzverlusten von über 70 Prozent gelten zehn Millionen Franken und 30 Prozent, wie der Kanton in einer Medienmitteilung bekannt gibt.
Ausserdem können nun auch Unternehmen, die zwischen dem 1. März und dem 30. September 2020 gegründet wurden, ein Härtefallgesuch stellen. Laut Medienmitteilung müssen Unternehmen, die bereits ein Gesuch gestellt und einen negativen Bescheid bekommen haben, kein neues Gesuch mehr einreichen. Die Gesuche würden von Amtes wegen nochmals überprüft und neu beurteilt.
Mit diesen Änderungen passt der Kanton seinen Vollzug der Härtefallmassnahmen an die Neuerungen des Bundes an. (red)