Alkoholverbot an deutschen Bahnhöfen in Kraft getreten
Ein Feierabendbier am Bahnsteig oder eins für den Weg zum Bundesligaspiel – auf sämtlichen Bahnhöfen in Deutschland ist das seit Mitternacht verboten.
Landesweit gilt an allen rund 5.700 Stationen der Deutschen Bahn (DB) inklusive der Bahnsteige ab heute ein Alkoholverbot.
Ausgenommen davon sind Gaststätten in den Bahnhöfen. Auch in den Zügen darf in der Regel weiter Alkohol getrunken werden – in den Bordbistros der Fernzüge verkauft die Bahn ihn sogar selbst. Ausnahmen können auch dort gelten, wo etwa Bahnhofsgebäude nicht der DB gehören.
Der Konzern zog am Nachmittag nach Inkrafttreten der neuen Regelung eine erste positive Bilanz. «Das Alkoholkonsumverbot an den Bahnhöfen ist gut und ruhig angelaufen», teilte eine Sprecherin mit. Besondere Vorfälle aus den Regionen seien bisher nicht bekannt.
Zugbegleiter stürzt aus Tür
Das sogenannte Alkoholkonsumverbot solle die Bahnhöfe sicherer und sauberer machen, teilte die Bahn mit. Ziel sei, den Aufenthalt in den Bahnhöfen angenehmer zu machen. Ein Anlass für den Schritt war ein Vorfall im südwestdeutschen Bundesland Baden-Württemberg.
Ein 26 Jahre alter Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn wurde im Juli bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten. Während des Gerangels gab die Zugtür nach, der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Der 36-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein.
Kontrolle mit Augenmass
DB-Sicherheitskräfte sollen bei ihren Kontrollgängen sollen sie auf Personen zugehen, die gegen das Verbot verstossen. Wer sich nicht an das Verbot halte, werde mit Augenmass angesprochen, hiess es von der Bahn. Im schlimmsten Fall könnte ein Hausverbot folgen.