Verbote, die sich nicht durchsetzen lassen
Der Erfolg des WEF rief andere auf den Plan, die nun nach Meinung der Gemeinde nicht mehr mittun dürfen. Schaden sogenannte «Trittbrettfahrer» Davos, oder bereichern sie auch das WEF selbst? Schadet sich der Veranstalter nicht auch selbst, weil sein Anlass für eigene Teilnehmer nicht mehr attraktiv bleibt? Oder ist das WEF selbst für die Davoser Infrastruktur zu gross geworden? Muss sich Davos nicht auch selber schützen?
Dass Präsentationsstände an Kongressen ihren festen Platz im Marketing-Mix von Unternehmen haben, ist bekannt. Live-Kommunikation trägt zur Kaufbereitschaft und zum Markenerlebnis bei. Nicht nur im Davoser Kongresshaus und in den Event-Gebäuden des Veranstalters, ja überall, wo sich die Leute bewegen, wird Networking betrieben. Selbst die Teilnehmer des WEF wollen mehr Abwechslung. Davos ist der «place to be». Hier ist die beste Gelegenheit, um mit gleichgesinnten, potenziellen Kunden und mit Andersdenkenden in Kontakt zu treten. Der Erfolg der Promenade verdeutlicht das Interesse der WEF-Teilnehmer, sich ausserhalb des Anlasses in neuen «Ökosystemen» zu bewegen. Die Neugier nach neuen Marktchancen wird ungebrochen bleiben. Sich nur innerhalb der Kongressmauern zu bewegen, ist längst nicht mehr attraktiv genug.
Wer verdient Schutz?
Muss der Veranstalter für seinen eigenen Event geschützt werden? Sollen andere Firmen abgehalten werden, nach Davos zu kommen? Muss der Staat in Kongressteilnehmer-Bedürfnisse eingreifen oder sich sogar vom Veranstalter «instrumentalisieren» lassen, weil er seine Bedeutung in Gefahr sieht. Nein – dies darf in einer Demokratie, einem Rechtsstaat und einer liberalen Wirtschaftsordnung nicht geschehen. Jeder soll seine Chance zur freien (gewerblichen) Entfaltung rund um den Anlass bekommen. Gerade im weltoffenen Davos.
Der Gesetzgeber soll Rahmenbedingungen formulieren und Regelgerechtigkeit garantieren. Alle müssen gleich behandelt werden. Klare Vorgaben an die Regierung geben die Zielgenauigkeit für Einzelmassnahmen an. Blankoermächtigungen sind nicht erlaubt. Sie führen zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten, Missstimmung und unkontrollierbaren Regelverstössen. Einschränkungen betreffen den Schutz der Polizeitgüter wie öffentliche Ordnung, Ruhe, Sicherheit und Gesundheit sowie Treu und Glauben im Geschäftsverkehr.
Es ist bekannt, dass das WEF als Weltkongress starken Trubel mit teilweise negativen Begleiterscheinungen nach Davos bringt. Das WEF selbst belastet die Infrastruktur auch immer mehr. Das WEF selbst ist zu gross geworden. Die eingeladenen Politiker benötigen ihren eigenen «Staff», ohne Limousinen geht es schon lange nicht mehr. Die Sicherheitsanstrengungen werden vom WEF verursacht. Alles konzentriert sich mit Ausnahme des unerträglichen Verkehrs auf Horlauben bis Postplatz. Selbst die unzähligen Mitarbeiter des WEF wollen auch nicht ausserhalb von Davos wohnen.
Wer ein Angebot schafft …
Das WEF bietet Chancen, für Davos und für andere, die immer in der Minderheit sein werden. Diese anderen kommen nur wegen der WEF-Teilnehmer. Wird das WEF kleiner, kommen auch weniger, der Aufwand und die Einschränkungen werden geringer. Diese Wechselwirkung wird noch zu wenig erkannt.
Die Gemeinde hat Massnahmen zur Logistik von «Bauarbeiten und Bauzeiten» erlassen. Solange einschränkende Massnahmen rein baupolizeilicher Natur sind, ist dagegen nichts einzuwenden, denn diese dienen einer geregelten Ordnung, einem koordinierten Ablauf der Aufbau- und Abbauarbeiten, dem damit verbundenen Verkehrsfluss und dem Schutz von Fussgängern sowie der Lärmeindämmung. Weitergehende Einschränkungen, wie das Fernhalten von Firmen, Zulassung eines Kongresses bis zu maximal 2000 Personen, Eingrenzung von Präsentationsständen auf ein bestimmtes Gebiet, eine Kontingentierung der Anzahl Temporär-Anbauten, eine Endnutzereinschränkung und andere Eingriffe in Grund- und Privatrechte, oder auch gar der Wunsch der Einschränkung überbordender privater Taxidienste müssten in einer Spezial-Gesetzgebung «Begrenzung des Overtourism, der Infrastruktur und des Schutzes der Bevölkerung während des WEF oder anderer Grossveranstaltungen» geregelt werden. Dieses Gesetz, ja das übergeordnete «Schutzkonzept Infrastruktur Davos» müsste für alle greifen, ohne Wenn und Aber, ohne eine Ausnahme.
Keine Milderung in der Praxis ...
«Bösen» Vorteilsnehmern staatliche Verbote aufzuerlegen, wird letztlich gerade wegen der anhaltend grossen Nachfrage nach Präsenz-Möglichkeiten rund ums WEF scheitern. Der erhoffte Erfolg der Baugesetznovelle «Temporärbauten WEF» und des vom Kleinen Landrat verabschiedeten Reglementes wird ausbleiben, auch weil übergeordnete Schutzkonzepte immer noch fehlen. Es wird alles beim Alten bleiben. Der Drang nach Temporärbauten wird nicht eingedämmt werden. Der knappe Raum wird noch effizienter und ideenreicher genutzt werden, die Veranstalter kaufen Liegenschaften, bauen feste Gebäude an, dies künftig indirekt über WEF-Partner, NGOs, Landesvertretungen oder heute schon stark an der Promenade vertretene «Gesandtschaften» und «unbekannte Provinzen».