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Schweiz und Welt

Abo-Besitzer werden entschädigt – auf die eine oder andere Weise

Kristina Schmid
01.05.2020, 04:30 Uhr
gestern um 12:16 Uhr

Ungenutzt verstauben viele Abos seit dem 16. März im Portemonnaie ihrer Besitzer. Nicht, weil man sie nicht nutzen will. Sondern, weil man sie nicht nutzen darf. Am 11. Mai sind es genau acht Wochen, seitdem die meisten Betriebe, Vereine und Zentren ihre Türen aufgrund des schweizweiten Lockdowns schliessen mussten.

Doch sie alle, die sie eine Form von Abo verkaufen, haben ihre Hausaufgaben gemacht. Oder anders gesagt: Die Bergbahnen, Fitnesszentren und Sportanlagen haben ihre treuen Kunden auch in dieser Zeit nicht vergessen – und für das Problem des ungewollt ungenutzten Abos die eine oder andere Lösung gefunden. So auch etwa die Rhätische Bahn, welche das viel genutzte Bündner Generalabonnement (Büga) verkauft.

Aufgrund der ausserordentlichen Lage empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit seit Mitte März, nur noch in dringenden Fällen unterwegs zu sein. Und gerade deshalb konnten viele Besitzer eines Büga ihr Abo nicht wie gewohnt nutzen. Deshalb hat Alliance Swisspass, der Branchenverband des öffentlichen Verkehrs, zu dem auch die RhB zählt, entschieden, dass alle, die während dieser Zeit ein gültiges Büga hatten, eine einmalige Entschädigung in Höhe von 15 Tagen erhalten.

Wie es bei Alliance Swisspass heisst, wird der Betrag nach der ausserordentlichen Lage dem Swisspass-Konto automatisch gutgeschrieben und von der Folgerechnung abgezogen. Kunden müssten dafür nichts unternehmen. Eine Barauszahlung sei nicht möglich. Alle, die ein schweizweit gültiges GA besitzen, profitieren von diesem Entscheid ebenfalls.

Alle verlängern

Bei den Sportanlagen in Chur erhalten die Abonnenten eine andere Art von Entschädigung. Sie können vom sogenannten «Time-Stopp» Gebrauch machen. Das heisst: Das Abo wird in diesem Fall um die Dauer der Schliessung verlängert. Den gleichen Weg wählte auch das grösste Fitnesscenter des Kantons, der Fitnesstower in Chur. Abonnenten können die ausgefallene Zeit hinten anhängen. Doch das Center wäre allen Kunden dankbar, die ihnen den Beitrag aus Solidarität schenken würden.

Für die Variante einer Verlängerung hat sich auch Gastrospass entschieden. Für diese Aktion hatten sich 14 Churer Restaurants zusammengetan: Sie boten Käufern drei 3-Gang-Abendessen für 99 Franken an. Die fehlenden Wochen, in denen die Abendessen aufgrund der aktuellen Situation nicht eingelöst werden konnten, werden im Herbst nachgeholt. In welchen Wochen das Angebot zusätzlich gilt, wird noch bekannt gegeben.

Sowohl der Vorverkauf der Top-Card als auch der Vorverkauf der Graubünden-Card wird verlängert. Neu können beide Abos bis zum 31. Juli erworben werden. Nutzer der Top-Card können im Winter in den drei grössten Ski-Gebieten Graubündens – Laax, Arosa-Lenzerheide und Davos-Klosters – auf die Piste. Und im Sommer in die Berge. Mit der Graubünden-Card fährt man in sämtlichen Bergbahnen im Kanton gratis.

Noch keine spruchreife Lösung hat das Kletterzentrum Ap'n Daun in Chur. Wie auf Anfrage mitgeteilt wurde, haben sich die Verantwortlichen noch nicht entschieden, welche Variante für sie die richtige ist. Die Abonnentinnen und Abonnenten würden aber von ihnen persönlich informiert, sobald der Entscheid gefallen sei.

Auch Sie haben eine Lösung für Ihre treuen Abonnenten? Lassen Sie es uns wissen via online@suedostschweiz.ch.

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