Abo-Besitzer werden entschädigt – auf die eine oder andere Weise
Ungenutzt verstauben viele Abos seit dem 16. März im Portemonnaie ihrer Besitzer. Nicht, weil man sie nicht nutzen will. Sondern, weil man sie nicht nutzen darf. Am 11. Mai sind es genau acht Wochen, seitdem die meisten Betriebe, Vereine und Zentren ihre Türen aufgrund des schweizweiten Lockdowns schliessen mussten.
Doch sie alle, die sie eine Form von Abo verkaufen, haben ihre Hausaufgaben gemacht. Oder anders gesagt: Die Bergbahnen, Fitnesszentren und Sportanlagen haben ihre treuen Kunden auch in dieser Zeit nicht vergessen – und für das Problem des ungewollt ungenutzten Abos die eine oder andere Lösung gefunden. So auch etwa die Rhätische Bahn, welche das viel genutzte Bündner Generalabonnement (Büga) verkauft.
Aufgrund der ausserordentlichen Lage empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit seit Mitte März, nur noch in dringenden Fällen unterwegs zu sein. Und gerade deshalb konnten viele Besitzer eines Büga ihr Abo nicht wie gewohnt nutzen. Deshalb hat Alliance Swisspass, der Branchenverband des öffentlichen Verkehrs, zu dem auch die RhB zählt, entschieden, dass alle, die während dieser Zeit ein gültiges Büga hatten, eine einmalige Entschädigung in Höhe von 15 Tagen erhalten.
Wie es bei Alliance Swisspass heisst, wird der Betrag nach der ausserordentlichen Lage dem Swisspass-Konto automatisch gutgeschrieben und von der Folgerechnung abgezogen. Kunden müssten dafür nichts unternehmen. Eine Barauszahlung sei nicht möglich. Alle, die ein schweizweit gültiges GA besitzen, profitieren von diesem Entscheid ebenfalls.