Ab sofort stimmen die Bündnerinnen und Bündner gratis ab
Die Regierung hat auf den 1. Juni die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (portofreie briefliche Stimmabgabe) in Kraft gesetzt. Mit diesen Änderungen wird die postalische briefliche Stimmabgabe für die Stimmberechtigten ab dem Abstimmungstermin vom 25. September kostenlos, wie die Regierung am Dienstag mitteilt. Die dabei entstehenden Portokosten für eidgenössische, kantonale und kommunale Abstimmungen respektive Wahlen übernimmt der Kanton.
Die postalische briefliche Stimmabgabe sei damit eine weitere kostenlose Möglichkeit zur Stimmabgabe, neben der Stimmabgabe an der Urne, der Stimmabgabe an einer vorzeitig von der Gemeinde bezeichneten Stelle sowie der brieflichen Stimmabgabe durch Einwurf in den Gemeindebriefkasten. (red)