Ab Montag muss im ÖV Maske getragen werden
Der Bundesrat hat sich am Vormittag zur Sitzung getroffen. Am Nachmittag gab es eine Medienkonferenz an der Alain Berset, Simonetta Sommaruga, Ueli Maurer und Guy Parmelin ihre neusten Entscheide vorgestellt haben. Die Entscheide im Überblick:
- Ab Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht für alle, die zwölf Jahre alt oder älter sind.
- Wer aus Risikogebieten in die Schweiz einreist, muss
- Die grossen finanziellen Verluste von öffentlichem Verkehr und Schienengüterverkehr sollen mit 800 Millionen Franken abgefedert werden.
- Firmen können länger als geplant Kurzarbeitsentschädigung beantragen. 18 anstatt zwölf Monate.
- Ebenso wird der Erbwerbsersatz für Selbständigerwerbende verlängert. Dies bis Mitte September.
- Der Bundesrat treibt zudem den Mieterlass für geschlossene Geschäfte voran. Er hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.
- Verschiedene Bundesämter sollen ausserdem überprüfen, ob es während der Corona-Krise Härtefälle gab, die bisher keine Unterstützung erhalten haben.
Ab Montag gilt im öffentlichen Verkehr also eine Maskenpflicht. Der Bundesrat reagiert damit auf die steigenden Corona-Fallzahlen und die Forderung der Kantone. «Die Kantone haben sich eine einheitliche Regelung gewünscht», so Sommaruga. Nach der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie seien wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei könne der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden.
Die Maskenpflicht gilt für Personen ab zwölf Jahren. Sie gilt in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen. Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt, so der Bundesrat
Massnahmen an den Grenzen
Der Bundesrat will auch der erneuten Einschleppung des Virus aus dem Ausland Einhalt gebieten: Ab Montag muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Das Bundesamt für Gesundheit führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird.
Die betroffenen Personen müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren. (so/sda)
Die Medienkonferenz kann hier nochmal mitverfolgt werden: