Aargauer Volk will Aufstellung von Blitzer-Anlagen erschweren
Als schweizweiter Sonderfall schränkt der Kanton Aargau künftig den Einsatz von Blitzer-Anlagen ein. Das Volk hat eine Volksinitiative für eine Bewilligungspflicht klar gutgeheissen. Eine Initiative zur Kürzung der Sozialhilfe scheiterte.
Die Stimmberechtigten befürworteten die Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen» mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 55,5 Prozent (130'558 Ja- zu 104'565 Nein-Stimmen). Die Stimmbeteiligung betrug 54,5 Prozent, wie die Staatskanzlei Aargau am Sonntag mitteilte.
Die von der Jungen FDP lancierte Initiative verankert im Polizeigesetz neu eine kantonale Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlicht-Überwachungsanlagen. Semistationäre Anlagen werden zeitlich beschränkt.
Parlament, Regierungsrat sowie SVP und FDP sprachen sich für das Begehren aus. Es brauche klare Regeln, und die Anlagen würden nicht verboten, argumentierten sie. Mitte-Partei, SP, Grüne und EVP lehnten die Initiative ab. Diese sei populistisch und gefährde die Verkehrssicherheit, hielten sie fest.
Das Thema ist im Aargau ein politischer Dauerbrenner. Es gibt im Kanton eine einzige fixe Überwachungsanlage, und zwar bei der Gstühl-Kreuzung in Baden. Das Badener Stimmvolk lehnte die kantonale Initiative ab.
Seit die städtische Anlage blitzt, ist die Zahl der Verkehrsübertretungen zurückgegangen. Die Kantonspolizei setzt nur auf unerwartete Tempokontrollen mit einem mobilen Lasermessgerät, um Verkehrssünder zu erwischen.
Kürzung von Sozialhilfe abgelehnt
Die Stimmberechtigten verwarfen die Volksinitiative «Arbeit muss sich lohnen» – und zwar mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 55,2 Prozent (128'687 Nein- zu 104'322 Ja-Stimmen).
Die von der Jungen SVP lancierte Initiative wollte erreichen, dass den Sozialhilfebeziehenden der Grundbedarf nach zwei Jahren um mindestens fünf Prozent gekürzt wird. Personen, welche die Sozialhilfe ausnützten, müssten Konsequenzen tragen.