368 mehr Arbeitslose in Graubünden
Im September zählte der Kanton Graubünden 772 Arbeitslose. Nun, einen Monat später, sieht die Situation anders aus: 1090 Personen sind derzeit ohne Job, was einer Arbeitslosenquote von einem Prozent entspricht.
Zusätzlich wurden 804 nichtarbeitslose Stellensuchende und 1894 Stellensuchende registriert, wie der Kanton Graubünden vermeldet. Gegenüber dem Vormonat mit 1482 Stellensuchenden ist diese Zahl ebenfalls gestiegen. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist saisonal bedingt und auf die zu Ende gehende Sommer-/Herbstsaison im Tourismus zurückzuführen, heisst es in der Mitteilung.
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist saisonal bedingt und auf die zu Ende gehende Sommer-/Herbstsaison im Tourismus zurückzuführen.»
Zitiert aus Medienmitteilung, Kanton Graubünden
Von den 1090 Arbeitslosen waren 526 Frauen und 564 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (432), das Gesundheits- und Sozialwesen (77), der Detailhandel (76), das Baugewerbe (71) sowie der Verkehr und Transport (45). Im Oktober wurden 69 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 67 Langzeitarbeitslosen hat sich die Zahl so gut wie nicht verändert.
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von fast gleich geblieben. Im September waren es 89'526 und im Oktober 89'636. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 1,9 Prozent. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 70'458 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.
Kurzarbeit weiterhin Thema
Im Oktober erhielten laut Kanton 193 Betriebe Kurzarbeitsentschädigungen. Gegenüber dem Vormonat mit 179 Betrieben ist die Anzahl leicht angestiegen. Die Erhöhung in den vergangenen drei Monaten sei jedoch nicht auf eine höhere Anzahl von Betrieben zurückzuführen, die aktuell Kurzarbeitsentschädigung abrechnen. Vielmehr handle es sich dabei um Anträge auf Nachzahlungen für Kurzarbeitsentschädigung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche für die Jahre 2020 und 2021. Die genannte Zahl lasse keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode gerechnet drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen. (red)
Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden.