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Schweiz und Welt

22 Millionen für neue Härtefälle

Patrick Kuoni
17.12.2020, 13:16 Uhr
heute um 12:16 Uhr

Das Bundesparlament hat vor Kurzem die Härtefallmassnahmen für Unternehmen verabschiedet. Nun hat auch die Bündner Regierung die nötige Verordnung beschlossen. Somit stehen ab dem 1. Januar 2021 insgesamt 22 Millionen Franken zur Verfügung, wovon der Kanton rund sieben Millionen und der Bund 15 Millionen Franken übernimmt. Das Geld soll laut einer Mitteilung insbesondere der Eventbranche, Schaustellern, Dienstleistern, der Reise-branche, Gastronomie- und Hotelleriebetrieben sowie touristischen Betrieben zugutekommen.

Ein Härtefall liegt vor, wenn ein Unternehmen im Jahr 2020 im Vergleich zu den beiden Vorjahren einen Umsatzrückgang von über 40 Prozent erleidet. Die Unternehmen müssen die Beiträge nicht zurückzahlen. Sie sind auf 500 000 Franken pro Unternehmen oder zehn Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Vorjahre beschränkt. Gesuche sollen ab den 4. Januar, allenfalls bereits ab 28. Dezember, eingereicht werden können. Informationen sowie das notwendige Gesuchsformular sind auf der Website des Departements für Volkswirtschaft und Soziales abgelegt. Gesuche sind bis am 30. April möglich. Da der Bund kürzlich kommuniziert hat, dass er die Gelder noch aufstocken werde, könne es noch zu Änderungen kommen. 

SP fordert 100 Millionen 

Der SP Graubünden genügt dies aber nicht. Der Kanton Graubünden müsse eine eigene Lösung finden. Betroffenen Firmen sollen die Umsatz-einbussen umfänglich entschädigt werden. 100 Millionen Franken sollen dafür bereitgestellt werden, fordert die SP. Denkbar wäre für sie ein Modell nach österreichischem Vorbild. Dort werden Betrieben, die von Sperren betroffen sind, 80 Prozent des Vorjahresumsatzes im entsprechenden Monat entschädigt.

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