12,5 Millionen Franken für Glarner Corona-Härtefälle
Für Unternehmen, bei denen die finanzielle Hilfe des Bundes aufgrund der Coronakrise nicht fürs Überleben ausreicht, hat die Glarner Regierung am Dienstag ein Massnahmenpaket zur Unterstützung geschnürt – dieses umfasst 12,5 Millionen Franken.
Der kantonale Fonds, der mit 2,5 Millionen aus den Steuerreserven geäufnet werde, diene zur Unterstützung von Selbstständigerwerbenden und inhabergeführten Firmen, schreibt die Regierung. Zudem gewähre der Kanton in Ergänzung zur Bundeslösung zinsgünstige Kreditverbürgungen an Unternehmen im Umfang von maximal zehn Millionen Franken. Das Reglement zur Verteilung dieser Mittel werde vom Departement Volkswirtschaft und Inneres in den nächsten Tagen ausgearbeitet.
Wer Anspruch auf diese Mittel geltend machen möchte, muss folgende Punkte erfüllen:
- «Die Firma bzw. der Selbstständigerwerbende muss glaubhaft darlegen können, dass ihr bzw. sein Liquiditätsengpass im Zusammenhang mit COVID-19 entstanden ist, und
- Die Firma muss für den Bezug der Instrumente des Bundes im Bereich Kurzarbeitsentschädigung und/oder Erwerbsausfall für Selbstständigerwerbende qualifiziert sein, und
- Die maximalen Bundesmittel reichen nicht aus zur Sicherung des Fortbestandes der Firma bzw. des Betriebs, und
- Die Fortsetzung der unternehmerischen bzw. betrieblichen Tätigkeit ist mit der Gewährung einer Überbrückungsfinanzierung (à fonds perdu oder Kredit) wahrscheinlich.»
Gesuche um Finanzhilfen können ab Dienstag, 7. April, bis Freitag, 31. Juli, online auf der Website des Kantons eingereicht werden.
Rechnungen sofort bezahlen
Die Regierung appelliert zudem an die Bevölkerung, die Rechnungen von Kleinunternehmen zeitnah zu begleichen sowie an Krankenkassen und Banken, bei Mahnungen bzw. Kontoüberzügen Kulanz zu zeigen. (sz)