Wer hat das Zeug zum Churer Bürger?
Eine Einbürgerung bringt einige Hürden mit sich. Die finanzielle Hürde der Stadt Chur liegt vom 1. April bis am 30. September für Schweizer deutlich tiefer als sonst. Was neben dem finanziellen Aspekt noch alles erfüllt werden muss, um den Einbürgerungstest zu bestehen, haben wir in einer Checkliste zusammengestellt.
- Chur muss während fünf Jahren der Wohnort gewesen sein, zwei davon unmittelbar vor der Einreichung des Gesuchs.
- Es darf kein Eintrag im privaten Strafregisterauszug vorhanden sein.
- Der Bürger muss die finanziellen Verpflichtungen einhalten.
- Der Bürger soll am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen.
- Es darf keine Fürsorgeabhängigkeit aufgewiesen werden.
- Die Fürsorgegelder der letzten zehn Jahre müssen zurückgezahlt werden.
- Der Bürger lebt in finanziell geordneten Verhältnissen.
Zudem sind einige Formulare einzureichen (Gesuchsformular, Personenstandsausweis, Strafregister, Betreibungsauszug). Die detaillierten Voraussetzungen sind auf der Webseite der Bürgergemeinde zu finden.
Abgesehen vom administrativen Aufwand sollten (Neu-)Churer auch die einen oder anderen Facts über die Stadt wissen. Wir haben einige Quizfragen für diejenigen von Euch, die es zumindest in Erwägung ziehen, Churer oder Churerin zu werden. Also los: Testet Euer Wissen über unsere Kantonshauptstadt.