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Viele Fragen und Meinungen zum Abschluss der Session

Am Mittwoch ist die Oktobersession beendet worden. Der letzte Sessionstag begann mit der Fragestunde. Anschliessend folgten zahlreiche Anfragen und Vorstösse.

Philipp
Wyss
19.10.22 - 12:46 Uhr
Politik
Am Mittwoch wird die Oktobersession des Grossen Rates im Grossratsgebäude abgeschlossen.
Am Mittwoch wird die Oktobersession des Grossen Rates im Grossratsgebäude abgeschlossen.
Bild Livia Mauerhofer

Ticker

Am dritten und letzten Tag der Oktobersession hat der Grosse Rat:

  • Die Fragestunde abgehalten.
  • Diverse Anfragen und Aufträge behandelt.
  • Die Oktobersession beendet.

Die nächste Session findet vom 5. bis 7. Dezember statt.

Das wars

«Damit sind wir am Schluss des Arbeitsplanes angelangt», sagt Standespräsident Tarzisius Caviezel (FDP, Davos). Er informiert, dass während der Oktobersession zahlreiche Anfragen und Aufträge eingegangen sind. Darunter drei Fraktionsanfragen zu den Ruhegehältern abtretender Regierungsmitglieder.

Weiter informiert Caviezel, dass die Aprilsession 2023 mangels Geschäften nicht stattfindet. Und dass die Junisession in Klosters vier Tage lang dauern wird.

Campingbusse auf landwirtschaftlichen Betrieben

Als letzte behandelt das Parlament eine Anfrage von Grossrat Maurus Tomaschett (Mitte, Brigels) betreffend Nachfrage Stellplätze auf landwirtschaftlichen Betrieben. Als Folge der Coronapandemie hat sich im letzten Jahr das Ferienverhalten der Gesellschaft verändert. Neben der Übernachtung auf klassischen Campingplätzen waren und sind aktuell Stellplätze auf landwirtschaftlichen Betrieben für kurzzeitige Aufenthalte oder für die Durchreise mit Wohnmobilen vermehrt nachgefragt. Ein Stellplatz ist eine öffentlich zugängliche, kurzzeitige Abstellmöglichkeit für Wohnmobile, auf der man im eigenen Fahrzeug eine oder mehrere Nächte erlaubt übernachten darf, schreibt Tomaschett. Der Kanton hat hierfür im April 2021 ein Merkblatt «Stellplätze auf landwirtschaftlichen Betrieben» erlassen und dabei Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter von landwirtschaftlichen Betrieben auf die Thematik Stellplätze sensibilisiert. Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen Gewerbes haben die Möglichkeit, im Rahmen eines nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebs des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes Stellplätze als Übernachtungsmöglichkeit anzubieten.

Um Erfahrungen zu sammeln, wurden gemäss Merkblatt des Kantons versuchsweise während einer Saison (April bis Oktober 2021) Stellplätze auf landwirtschaftlichen Betrieben (ohne bauliche Massnahmen) im vereinfachten Meldeverfahren von den kommunalen Baubehörden bewilligt. Bei einem wiederkehrenden Angebot soll gemäss Merkblatt ein normales Verfahren durchgeführt werden. Aufgrund dieser Ausgangslage stellte Tomaschett der Regierung folgende Fragen:

Wie viele Stellplätze von landwirtschaftlichen Betrieben wurden in der Testphase im vereinfachten Meldeverfahren von den kommunalen Behörden bewilligt?

Stellplätze, die bei einem landwirtschaftlichen Betrieb einmalig (versuchsweise während einer Saison) und ohne bauliche Massnahmen angeboten werden, sind der kommunalen Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Der Kanton ist an diesen Verfahren nicht beteiligt und hat deshalb auch keine Kenntnis darüber, wie viele Stellplätze den Gemeinden angezeigt wurden.

Wie viele landwirtschaftliche Betriebe haben aufgrund einer positiven Erfahrung in der Testphase nun ein Gesuch für ein Verfahren Bauen ausserhalb von Bauzonen eingereicht mit dem Ziel, langfristig einen Stellplatz für Reisende zur Verfügung zu stellen und zu betreiben?

In den Jahren 2021 und 2022 wurden insgesamt von vier Betrieben Baugesuche für Stellplätze auf landwirtschaftlichen Betrieben beim Amt für Raumentwicklung eingereicht.

Sind unsere Bauernfamilien nach Meinung der Regierung genügend über die Ergänzung zum bestehenden Leitfaden Agrotourismus – den Begriff des Stellplatzes als nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb – informiert oder braucht es hier eine Informationsoffensive?

Die Bauernbetriebe sind mit Baubewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone vertraut. Bei der Erarbeitung des angesprochenen Merkblatts wurde mit den betroffenen Partnerdienststellen zusammengearbeitet. Dadurch flossen die relevanten Informationen auch zu den landwirtschaftlichen Beraterinnen und Beratern des Plantahofs, die in direktem Kontakt zu den Bauernbetrieben stehen. Auf Anfrage geben zudem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Auskunft über die Anforderungen und das Vorgehen im Baubewilligungsverfahren. Dieses Angebot ist den Bauernbetrieben bekannt und wird rege genutzt. Eine zusätzliche Informationsoffensive ist nach Auffassung der Regierung nicht erforderlich.

Zum Abschluss der Session ergibt sich noch einmal eine Diskussion. Grossrat Martin Kreiliger (SP, Disentis) bemängelt, dass Touristen in Campingbussen, die nicht auf offiziellen Campingplätzen übernachten, wenig Wertschöpfung nach Graubünden bringen. Auch, weil sie oftmals Speis und Trank mitbringen würden. Demgegenüber argumentieren andere Parlamentarier, dass der Tourismus auf diese neue Art von Camper eingehen müsse. So wurde während der Pandemie in einzelnen Bündner Regionen neue Stellplätze eingerichtet. Anfragesteller Tomaschett äussert sich, dass seine Anfrage nicht auf die Art des Tourismus, sondern auf die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes gezielt habe.

Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte, Morissen) sagt, dass nicht alle 101 Bündner Gemeinden angefragt haben werden können, weshalb Frage 1, wie von Antragsteller Tomaschett bemängelt, nicht beantwortet worden sei. Zahlen zur Wertschöpfung von Campern gibt es nicht, so Caduff weiter. Es mache aber Sinn, Stellplätze koordiniert anzubieten. «Wir können den Menschen nicht verbieten, alles nach Graubünden mitzubringen. Aber wir können Infrastrukturen anbieten, dass solche Campingnächte organisiert abgehalten werden können», so Caduff. Anfragen zu Stellplätzen würden im Einklang mit dem Gesetz beantwortet.

Weiter gehts - mit dem Behindertengleichstellungsgesetz

Die Oktobersession wird mit der Behandlung der Anfrage von Grossrat Ursin Widmer (Mitte, Felsberg) betreffend der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetz fortgesetzt. Aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs sind bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr behindertengerecht für eine «möglichst lückenfreie Transportkette» anzupassen.

Die Bahnhöfe der SBB im Kanton Graubünden sind bereits im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetz umgebaut. Im Rahmen des Bahnhofumbaus in Landquart wird die dortige Situation nochmals verbessert werden. Von den Bahnhöfen der Rhätischen Bahn sind 37 Prozent bis Ende 2023 umgebaut. Bis ins Jahr 2030 werden es 70 Prozent sein und damit 87 Prozent der Passagierfrequenzen abdecken. Bei den übrigen Bahnhöfen wird eine autonome Beihilfe verfügbar sein. Bei der MAtterhorn Gotthard Bahn sind alle Bahnhöfe mit Ausnahme desjenigen von Sedrun umgebaut. Die Verzögerung in Sedrun ist einer Neuplanung zwecks besserer Gesamtlösung geschuldet.

Für Widmer steht die Frage im Raum, wie sich die Situation bei der Umsetzung bei Bahn und Bus im Kanton und insbesondere auch in den Regionen darstellt. Weder ist der Stand der Umsetzung im Kanton allgemein bekannt, noch ist ersichtlich, wo allenfalls solche Informationen über Bahn und Bus bezogen werden können. Widmer stellte der Regierung drei Fragen:

Ist der Regierung der Stand der Umsetzung, insbesondere bei Bus und Zug, bekannt?

Im Mai 2022 wurde durch das Amt für Energie und Verkehr eine Umfrage bei allen Bündner Gemeinden zum Umsetzungsstand betreffend den behindertengerechten Umbau von Bushaltestellen durchgeführt. Im Kanton Graubünden gibt es 1400 Bushaltestellen mit über 2800 Haltekanten. Aktuell sind im Kanton zwölf Prozent aller Bushaltestellen behindertengerecht saniert. Bis Ende 2023 soll dieser Wert bei etwa 24 Prozent liegen. Die übrigen Haltestellen folgen nach 2023. Gemäss den Rückmeldungen werden schliesslich 40 Prozent aller Bushaltestellen behindertengerecht saniert sein. Nicht saniert werden Haltestellen, deren Ausbau einen unverhältnismässigen Aufwand bedeutete. Als unverhältnismässig bezeichnet werden können unter anderem ausschliesslich von Wanderern genutzte Haltestellen sowie die zahlreichen wenig frequentierten Haltestellen in den Bergregionen.

Gibt es eine allgemeine Übersicht, welche flächen- und angebotsdeckend Auskunft über die Umsetzung gibt? Falls dem nicht so ist, ist die Regierung bereit, eine solche Übersicht erarbeiten zu lassen, damit notfalls geeignete Unterstützungsmassnahmen getroffen werden können?

Der Kanton hat eine Übersicht zum Umsetzungsstand. Diese wird in regelmässigen zeitlichen Abständen durch das Amt für Energie und Verkehr aktualisiert.

Was sieht die Regierung vor, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht einhalten zu können?

Das Amt für Energie und Verkehr steht in engem Austausch mit den Bahninfrastrukturbetreiberinnen und wirkt bei Planung und Umsetzung der Projekte aktiv mit. Der Kanton hat ferner mit dem Verpflichtungskredit von 25 Millionen Franken  und der Spezialfinanzierung Strasse die Grundlage für einen Anreiz gesetzt, Sanierungen von Bushaltestellen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz durch die Gemeinden rascher einer Realisierung zuführen zu können (Kantonsbeitrag von 60 Prozent an die anrechenbaren Kosten bei einer Sanierung gemäss Behindertengleichstellungsgesetz). Mit wenigen Ausnahmen sind die Gemeinden für den frist- und behindertengerechten Umbau von Bushaltestellen zuständig. Bei den Bahnhöfen (ausgeschlossen sind dabei Bushaltestellen an Bahnhöfen) liegt die Verantwortung bei den Bahnunternehmen in Zusammenarbeit mit dem Bund. Wie einleitend erwähnt, kann der Kanton unterstützend mitwirken (Arbeits- und Berechnungshilfe, finanzielle Mittel sowie Beratung).

Pause in Chur

Das Parlament kommt im Arbeitsplan der Oktobersession gut voran. Standespräsident Tarzisius Caviezel (FDP, Davos) entlässt die Mitglieder in die Morgenpause. Danach werden noch drei Anfragen behandelt und anschliessend die Oktobersession beendet.

Chur West soll dank Umbau des Bahnhofs Versam attraktiver werden

Weiter geht die Debatte mit einem Auftrag von Grossrat Ernst Sax (Mitte, Ilanz) betreffend direkte Erreichbarkeit von Chur West mit der Rhätischen Bahn. Dank der Erholung der Gästefrequenzen auf Bahn- und Postautokursen zeichnet sich erfreulicherweise ab, dass viele im Vorjahr noch aufgeschobene Ausbauten und Verbesserungen im ÖV-Angebot nun voraussichtlich umgesetzt werden können, schreibt Sax. Und weiter: Änderungen im Fahrplan sollten gesamtheitlich Vorteile bringen für die Erreichbarkeit aller Regionen in unserem Kanton. Dies auch im Hinblick auf das kantonale Ziel, den Halbstundentakt der Rhätischen Bahn in die Regionen zu bringen. Auf der Linie Chur–Thusis führen die vorgesehenen Anpassungen zu einem neuen Halbstundentakt. Der Halbstundentakt in die Surselva ist seit langem angekündigt, harrt jedoch seiner Umsetzung, da der Ausbau von Kreuzungsstellen noch fehlt. Nebst dem Umstand, dass sich die Einführung des Halbstundentakts für die Surselva verzögert, zeichnet sich mit dem kommenden Fahrplanwechsel gar eine massive Verschlechterung des bestehenden Angebots ab. Neu ist Chur West aus der Surselva nur noch mit ganz wenigen Verbindungen am Tag direkt erreichbar. Bei den meisten Verbindungen fährt der Zug ohne Halt an Chur West vorbei und muss der Fahrgast im Hauptbahnhof umsteigen und wieder zurückfahren oder vorher auf der Strecke bereits versuchen umzusteigen. Damit verlängert sich die Fahrzeit unnötig.

Diese Verschlechterung des bestehenden Angebots ist nicht nachvollziehbar, gerade nicht vor dem Hintergrund der vom Kanton getätigten und noch geplanten Investitionen. Mit «Sinergia», der FH Graubünden und der generellen Aufwertung des Gebiets wird Chur West zu einem neuen, lebendigen Stadtteil, an dem die Frequenzen auch mit dem geplanten neuen, attraktiven Bahnhof massiv erhöht werden sollen. Dazu gehört auch die entsprechende ÖV-Erschliessungsqualität, vor allem in die relevanten Einzugsgebiete. Gerade für Pendlerinnen und Pendler aus der Surselva, einer wichtigen Wohnregion für Fachkräfte von Churer Arbeitgebern, dürfte die Verschlechterung der Verbindung jedoch ein starkes Argument sein, beim Auto zu bleiben oder wieder zum Auto zurückzukehren. Angesichts einer sich wandelnden Arbeitswelt reicht es auch nicht, bloss am Morgen und am Abend je eine direkte Verbindung zu haben. Gleiches gilt für Besucherinnen und Besucher der kantonalen Verwaltung oder Studierende der FH Graubünden. Aufgrund dieser Situation beauftragen die Unterzeichnenden, das halbe Parlament, die Regierung, für den Kanton als Besteller des ÖV alles zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Chur West auf der Schiene direkt erschlossen bleibt.

Darauf antwortete die Regierung: Die Regierung fördert den öffentlichen Verkehr und dessen Attraktivität durch schrittweise Angebotsausbaute. Eine attraktive Erschliessung des Stadtteils Chur West durch Anbindung an den ÖV erachtet die Regierung als wichtig. Zur Gewährleistung aller verkehrlichen und technischen Anforderungen wurde zwischen der Stadt Chur und der Rhätischen Bahn ein gemeinschaftliches Projekt zur Realisierung eines neuen Bahnhofs ausgearbeitet und dafür ein Investitionsvolumen von 56,6 Millionen Franken vorgesehen. Mit der Verabschiedung des Angebotskonzepts Retica 30+ im Jahr 2020 ist vorgesehen, den integralen Halbstundentakt auf dem RhB-Netz schrittweise umzusetzen. Diese Verdichtung erhöht die Anzahl verkehrender Züge massiv, weswegen in der Angebotsgestaltung weitreichende Systematisierungen und restriktivere Planungsgrundlagen notwendig werden, schreibt die Regierung weiter. Der Halt Chur West wird zukünftig ausschliesslich durch die S-Bahn bedient. Die Anschlüs­se in Richtung Surselva werden zur Abfederung der restriktiveren Haltepolitik als schnelle perrongleiche Rückanschlüsse in Chur vorgesehen. Die Fahrzeit Ilanz–Chur West verändert sich nur geringfügig (Ilanz–Chur West: 39 statt 33 Minuten; Chur West–Ilanz: 39 statt 40 Minuten). Die Surselvalinie wird zukünftig (voraussichtlich ab 2024) aber halbstündlich angeboten. Der per Dezember 2024 geplante Halbstundentakt Chur–Ilanz (perspektivisch bis Disentis) ist die Basis für eine attraktive Erschliessung der Surselva mit dem ÖV. Auch kann ab Fahrplan 2023 die Anschlusssicherheit abends an die Intercity-Züge von Zürich nach Chur in Chur auf die beiden Verdichtungszüge in die Surselva stark verbessert werden. Davon profitiert vor allem die Bevölkerung in der Surselva, aber auch Touristen.

Die Realisierung des Halbstundentakts in die Surselva bringt neben attraktiven Transportketten Surselva–Zürich auch die Ermöglichung funktionaler Umsteigeknoten in Versam-Safien (Anschluss Safiental) und Ilanz (Anschluss auf elf Postautolinien). Damit kann der Halbstundentakt auf dem Busnetz von und nach Ilanz und Versam-Safien wirtschaftlich weitergeführt werden, wovon die untergeordneten Transportketten ebenfalls profitieren. Der Halbstundentakt nach Ilanz bedingt neben punktuellen Optimierungen an der Bahninfrastruktur einen Ausbau des Bahnhofs Versam-Safien, um eine effiziente Kreuzung der Züge zu ermöglichen. Diese Massnahmen dienen der Fahrplanstabilität und dazu, die Anschlussqualität in Chur an den Fernverkehr sowie an andere RhB-Linien sicherzustellen. Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Mit der Fertigstellung des Umbaus des Bahnhofs Versam ist zu prüfen, ob der Bahnhof Chur West weiterhin durch die Surselvalinie direkt erschlossen bleiben kann. Das Parlament überweist den abgeänderten Auftrag mit 107:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Eine mögliche Strommangellage schwebt als Damoklesschwert über die Großveranstaltungen im Winterhalbjahr - zu hoffen...

Posted by Valérie Favre Accola on Wednesday, October 19, 2022

Geburtenrückgang wegen Covid-Impfungen?

Grossrat Ruedi Weber (SVP, Serneus) stellte der Regierung eine Frage zum Geburtenrückgang. Die Schweiz erlebt gerade einen noch nie da gewesenen Rückgang bei den Geburten. Im Kanton Graubünden siehts zwar nicht ganz so düster aus wie im schweizerischen Durchschnitt, es ist aber gleichwohl besorgniserregend, schreibt Weber Was mich erstaunt, ist, dass kaum über dieses Thema gesprochen wird. Was genau zu diesem historischen Rückgang der Geburten geführt hat, lässt sich noch nicht mit absoluter Sicherheit sagen, es zeigt sich jedoch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Coronaimpfkampagne für die Altersgruppe der 20- bis 49-jährigen und dem Rückgang der Geburten neun Monate später, wobei die Statistik «nur» Lebendgeburten berücksichtigt, die vermehrten Totgeburten und immer häufiger auftretenden Aborte sind in der Statistik nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Zahlen entsprechen den aktuellen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik und zeigen, dass von Januar bis Mai gesamtschweizerisch ein durchschnittlicher Rückgang der Geburten von 15 Prozent zu verzeichnen ist. Noch nie gab es einen solch alarmierenden Geburtenrückgang seit Beginn der Aufzeichnungen 1871. In der Stadt Zürich mit einer Impfquote von 64 Prozent liegt der Geburtenrückgang bei 18 Prozent, in unserem Kanton und der etwas impfskeptischen Ostschweiz mit einer Impfquote von 50 Prozent liegt der Geburtenrückgang bei 8,6 Prozent.

Weber stellte der Regierung drei Fragen: Wie begründen Sie diesen doch massiven Geburtenrückgang in unserem Kanton? Sind auch innerhalb des Kantons Graubünden regionale Unterschiede erkennbar? Solange keine wissenschaftlichen Beweise vorliegen, welche den Geburtenrückgang erklären können, müssten meines Erachtens alle Eventualitäten miteinbezogen werden, welche diesen Rückgang herbeiführen könnten. Gibt es dafür einen Plan?

Regierungsrat Peter Peyer (SP, Trin) sagt einleitend, dass die Geburten in der Schweiz und in Graubünden zuletzt angestiegen sind. Die Geburtenzahlen in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres würden einen leichten Rückgang in Graubünden zeigen. Allerdings fehlen die Angaben von August bis Dezember, so Peyer. Im langjährigen Mittel schwanken die Zahlen sehr stark. Daher bedarf es keiner weiteren Massnahmen oder Plänen.

Damit ist die Fragestunde der Oktobersession mit 18 Fragen abgeschlossen.

Fragen zum Flughafen Samedan

Grossrat Stefan Metzger (SVP, Zuoz) stellte der Regierung Fragen zur Kostenexplosion beim Flughafen Samedan: Welche Rolle spielt der Kanton? Wer hat bis dato auf Seiten des Kantons den/die kantonalen Vertreter in der Verwaltungskommission Flughafen bevollmächtigt und instruiert? Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems) sagt: Der Kanton kann zwei Mitglieder vorschlagen. Die Wahl macht die Flughafenkommission.

Welche Zielrichtung hatten die bisherigen Kerninstruktionen des Kantons an seine/n Vertreter? Cavigelli: Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur ist eine öffentliche Aufgabe der oberengadiner Gemeinden. Es ist Sache der Region, die künftig gewünschte Entwicklung zu bestimmen.

Ist der Kanton bereit, künftig auf eigene Vertreter zu verzichten, damit die Bevölkerung des Oberengadins mit einem zusätzlichen eigenen Sitz in der Verwaltungskommission breiter abgebildet werden kann? Cavigelli: Der Kanton kann Sachwissen in die Kommission einbringen, beispielsweise mit Luftfahrts- oder Finanzexperten.

Die Oktobersession in Bildern

Der dritte Tag der Oktobersession des Bündner Grossen Rates in Chur hat begonnen. Unsere Fotografin Livia Mauerhofer hat während den ersten beiden Sessionstagen zahlreiche Bilder eingefangen.

Hier geht es zur Bildergalerie der Oktobersession.

Verpuffen die Energiesparmassnahmen?

Grossrat Gaudenz Bavier (GLP, Fläsch) stellt eine Frage betreffend Energiesparmassnahmen. Die Energiesparempfehlungen des Bundes zeigen zu wenig Wirkung und scheinen zu verpuffen. Gemäss dem Mediensprecher von Repower haben die Haushalte im September in Graubünden etwa gleich viel Strom verbraucht wie im Vorjahresmonat, genau genommen sogar 0,5 Prozent mehr, so Bavier. Darum fragt Bavier Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems): Welche zusätzlichen aufklärenden Massnahmen sieht die Bündner Regierung zu einer Verhaltensänderung in Sachen Energiesparen vor? Cavigelli: Die Regierung hat für die Verwaltung eine Vielzahl von Massnahmen beschlossen. Diese werden etappenweise umgesetzt. Weiter fragt Bavier: Sind allfällige kantonale oder kantonsspezifische Anreize zum Energiesparen vorgesehen? Cavigelli: Der Kanton informiert, beispielsweise mit Energiesparaktionen oder mit Energieaperos - dies aber schon sei Jahren, wie der Regierungsrat sagt. Und auf die dritte Frage: Gedenkt die Regierung, allenfalls kantonale Lenkungsmassnahmen einzuführen, sagt Cavigelli: Nein.

Ebenfalls zur drohenden Energiemangellage stellt Grossrat Fabian Collenberg (Mitte, Sumvitg) der Regierung Fragen: Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems) sagt, dass bei den 1000 für den Kanton systemrelevanten Anlagen individuelle Lösungen geprüft werden. Weiter sagt Cavigelli, dass im Gesundheitsweisen Notfallkonzepte vorliegen.

Grossrätin Valérie Favre Accola (SVP, Davos) stellt Fragen zu Grossveranstaltungen im Winterhalbjahr. Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems) betont, dass für diese Frage der Bund und nicht der Kanton im Lead ist. Eine Streichung von Grossveranstaltungen als Massnahme gegen die Strommangellage in den Wintermonaten ist laut der Regierung nicht geplant. Müssten Grossveranstaltungen abgesagt werden, könnten finanzielle Entschädigungen wie während der Pandemie ausgerichtet werden.

Anschlag im Grossratsgebäude.

Und Grossrat Ronny Krättli (SVP, Domat/Ems) fragt die Regierung, wie der Kanton die kritischen und relevanten Infrastrukturen des Kantons schützt, um zum Beispiel die Wasserversorgung und die öffentliche Sicherheit für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten? Laut Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems) wird eine Auflistung erstellt. Die Mehrheit der 1000 in Graubünden vorhandenen relevanten Infrastrukturen gehören den Bündner Gemeinden. Für diese erstellt der Kanton aktuell ein Handbuch. Einrichtungen wie die medizinische Grundversorgung, Blaulichtorganisationen, die Armee, der Betrieb von Bahn- und Strassentunnels oder auch Radio- und Fernsehprogrammen wären von einer Abschaffung nicht betroffen, so Cavigelli.

Ebenfalls Fragen zur möglichen Energiekrise stelle Grossrätin Gabriela Menghini-Inauen (SVP, Poschiavo). 400 bis 500 Bündner Betriebe weisen einen hohen Energiebedarf aus, sagt Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems). Und laut Cavigelli bewegen sie sich mehrheitlich im freien Markt. 105 kantonale Strombezüger sind ab 2023 ohne Vertrag. 200 Strombezüger verfügen noch über keinen Vertrag ab 2024. Am stärksten betroffen sind die Hotellerie, Gewerbebetriebe sowie mit deutlichem Abstand die öffentliche Hand. Schliesslich geht es darum, auf nationaler Ebene tragfähige Lösungen zu finden, die Graubünden mittragen kann, so Cavigelli weiter.

Und ebenfalls zur drohenden Energiemangellage stellte Grossrat Reto Rauch (SVP, Sent) zwei Fragen: Hat die Regierung einen Plan, wie der Betrieb der Bergbahnen im Falle eines Energiemangels möglichst lange von behördlichen Einschränkungen und Verboten verschont bleiben kann? Und: Ist es denkbar, dass der Kanton im Falle einer behördlichen Schliessung eines Skibetriebes eine Garantie für eine teilweise Rückerstattung (eine Art Annullationsversicherung) der Abokosten geben kann? Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems) spricht von möglichen Verboten, Kontingentierungen und als ultima Ratio Netzabschaltungen. Falls es in der Europäischen Union zu einer Strommangellage kommen sollte, wäre auch die Schweiz und Graubünden betroffen. Graubünden ist dem Stromnetz von Swissgrid angeschlossen. Der Bundesrat würde eine Wirtschaftsverordnung, also ein Gesetz in Kraft setzen, um Instabilitäten zu vermeiden. Diese Massnahmen würden einen grossen Teil der Schweizer Industrie, also auch den Wintersport in Graubünden betreffen. Die Fachhochschule Graubünden arbeitet an einer Studie über Folgen einer Strommangellage für den die Bündner Wirtschaft und für den Bündner Tourismus, so Cavigelli. Eine Übernahme der Kosten müsste in einem grossen Kontext betrachtet werden, so Cavigelli abschliessen.

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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